134gilt nit allein nichts bei Gott, sondern ist im auchein greuel, So ist offenbar, das solichs Selb-willigs warglaubiges Gemut zu Fasten, beiniemant mitgepot mag erwecket werden (13).12) “Wissen wir niemandt von Unterscheid derSpeisen etwas zu gebieten (14).13) “ Als auch oben gemeldt, daß wir hin-für niemants die heilige Ehe zu verbieten wis-sen, so sollen dennoch die (Gulte, und Renthender Kirchenn, durch die Diener derselben nit len-ger, den eines jeden Leben lange geprauchtwerden und nach eines jeden absterden, nit andie Kinder, oder Erben, sonder widerumb andie Kirchen fallen, und dabey bleiben (15).14) „Derwegen wir auch für gut ansehen“das hinfür diejenigen, so sich in die Klöster bege-ben, nit mit den Votis, oder Gelübten, die manSubstantialia nennt, beschwäret, sondern derenüberhoben werden (16).§. 4.(13) Bl. CXXV.(14) Bl. CXXXVI.(15) Bl. CXXXXVIII.(16) Bl. CL. Ein mehreres davon ist zu finden im VANDEN ELSKEN Epistola altera de Omissionibus Omiss. VII.
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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134
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