entfernen, und ohne die Druckfreyheit unnötig„ zu beschränken, der Verbreitung schädlicher„Lehrsätze die erforderlichen Gränzen zu sezen„ seyen. Darüber erwarten wir euer ausführliches„ haldiges Gutachten, und verbleiben übrigenseuch mit Gnaden wohl gewogen. Bonn den5. Febr. 1790.Max. Franz, KurfürſtVt. J.G. J. Freyherr von Waldenfels.XXXVII. Aufklärung.§. 1.Warum der Freyherr Spiegel zum Diesen-berg den drey Schildknappen Hedderich,Thaddäus, und Elias beygesellt? Ist das Wort:Spiegel in der Domcapitulariſchen Schrift, oderVorstellung wohl erfindlich? Oder wilt der Ver-fasser des Ertzbischöflichen Schreibens, oder besserzu sagen, Verordnung (1) eben so, wie der Frey-herr Spiegel zum Diesenberg (2) muthmassen,daß das hohe Domcapitel den Freyherr Spiegelbezielet habe, wann es in der Vorstellung errin-nert, daß schon bey der ersten Errichtung derBön-(1) Wann ein Herr seinem Unterthanen befiehlt; so schreibter nicht zu, ſondern verordnet.(2) S. Klage des Domcapitels Bl. 74.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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7
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