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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
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ger gelesen habe, als die H. H. Vätter, undächte Catholischen Gottesgelehrten. Ob er aberauch Feders Logick gelesen, und erlernet habe,mag um so mehr bezweifelt werden, je hincken-der seine Schlüße seynd. Er schreibt nemlich:Wenn ein gelehrter, und in Charackter stehen- der Protestant das ausgesagt hat, was in derKlagschrift angeführt wird; so war es sicherkein Theolog. Vielleicht war es ein gelehrterStaatsmann, der unrichtig urtheilte, weil er sich ins theologische Gebiet gewagt hat. Undgleich darauf beruft er sich auf den sehr verbind-lichen Brief des Herrn von Dohm. Ist dieserdann ein Theolog? Ja wann er das ausgesagthat, was in der Klagschrift angeführt wird; soist er sicher kein Theolog, oder Gottesgelehrter,sondern ein gelehrter Staatsmann, der darumunrichtig urtheilt, weil er sich ins theologischeGebiet gewagt hat. Wann er dahingegen demin der Klagschrift angeführten widerspricht, unddem öffentlichen Lehrer der Gottesgelehrtheit, undOrientalischen Sprachen seinen vollen Beyfallgibt; so ist er ein hoher Kenner, und Theolog.Folgt auf die nemliche Art nicht: Wann derErtzbischof, und Landesherr den Angeklagten ver-dammt; so ist er sicher kein Theolog, sondernein gelehrter Staatsmann, der darum unrichtigurtheilt, weil er sich ins theologische Gebiet ge-wagt hat. Wann er dahingegen selbigen losspricht:so ist er ein hoher Kenner, und Theolog. Nebst-deme ist dermahlen nicht blos allein die Frage,und