95Schrift, und Glaubensgeheimnüssen lächerlich ma-chen, den Römischen Stuhl, und das von Chri-stus selbsten erwöhltes Oberhaupt der Kirche be-stürmen, die Catholische Religion untergraben,und eine völlige Freygeisterey, und neues Heiden-thum einzuführen trachten, heutiges Tages, undin den dunckelen Aufklärungszeiten teutsch schrei-ben, um das giftige Unkraut in dem ganzen teut-schen Saamen auszustreuen, und diejenigen, wel-che die lateinische Sprache nicht verstehen, undvon der heiligen Schrift, von den höheren Glau-benslehren, von den Kirchenversammlungen, Ge-schichten, Gebräuchen, und Diensten, von demSinne der H. H. Vätter, und von der Gottes-gelehrtheit keine genugsame Kenntnüß, und Wissen-schaft haben, mit der Neuerungssuchte, und Irr-glauben anzustecken, zu verführen, und zu ver-derben. Nun beweise der Beklagte durch Beyspie-len, und Schriftstellen einmahl, daß dieses erlaubtseye. Bis dahin ist der von selbigem beybragteBeweis ganz unerheblich, und nicht anders ein-gericht, als nur um das hohe Richteramt verwir-ren, verblenden, und beteuschen zu wollen.§. 21.Der Beschuldigte hat zwar bereits vollkom-men bewiesen, daß er den Du Pin, Antoniusde Dominis, Launoius, Casaubonus, Su-icer, Ligthfoot, Stoor, Stroth, Simon,Clericus, Whithy, Michaelis, Rosenmüller,Teller, Bahrdt, Hezel, und andere weit fleißi-ger
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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96
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