13Lit. C.Pro Memoria des Kanonisten Hed-derich über das Domkapitularische Schrei-ben de dato Kölln den 20ten Jenner1790. (1)„Ein deutscher Kanonist, der seine Pflichten"— kennt, und gemäß denselben sowohl die„Bischöfliche, als Reichsständische Gerechtsamen„ seines geistlichen Fursten wider die Eingriffeder römischen Kurie und der Domkapiteln ver-„ theidiget, kann sich ohnmöglich von diesen„ Gegnern Lob, und Beifall versprechen, beson-„ ders wenn man noch dazu offenbare Verläum-„ dungen, als Wahrheiten annimmt, und einen„ Gegner hat, welcher pflichtmäßig die deutschen„ Reichs, und Kirchengeseze mit seinem Bischofvertheidigen müste, aber dennoch ganz ultra-montanisch gesinnt ist, und die ächten Lehrender deutschen Kirche aus der Diöcese zu ver-„ drängen, und die Kuratelistische zu unterstüzensich verwendet.„Das hochwürdige Domkapitel zu Kölln„ muß ich zwar sammt, und sonders von dieser„ Zahl ausnehmen, und verehren wegen ihren„ tiefen Kenntnissen, und erlauchten Einsichten;„ allein weder dieses, weder die römische Kurie„ konnten mir bisher einen individuellen Sazan.(1) S. Klage des Domkapitels Bl. 36.
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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