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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
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38Rechts zu Düsseldorf im Nov. des nemlichen Jahrsvorzulesen angefangen, und dadurch die Verfäl-schungen zu Ende Decembers 1787 endlich ent-decket worden. Ist aber der Befehl mit der Er-laubnüsse gegeben worden, warum hat dann derPerleger in seinen Antwortschreiben vom 6. 8.und 11, Hornung (5) davon nichts erwehnet?Und aus welchen Gründen, Ursachen, und Ab-sichten hat der Allbücherrichter bey Ertheilung derErlaubnuß dem Verleger ausdrücklich befohlen,nichts abzuänderen? Entweder hat derselbe seinemAmte, und Pflichten gemäs sich das Urbild, oderMannſcript der neuen Auflage vorlegen laſſen,und nachgesehen, oder nicht? Hat er es nachge-sehen, so muste er nicht nur Abänderungen ver-muthen, sondern auch die Verfälschungen um soeher, und mehr wahrnehmen, und finden, als ei-nes Theils der Verleger in dem vorangeführtenBriefe vom 6 Hornung 1788 deutlich meldet,daß nichts ausgelassen, sondern einiges seye bey-gesetzet worden. Andern Theils zeigt auch dasgleich in die Augen fallende Titelblatt (6) diemit grossen Buchstaben gesetzten Wörter EDITIOEMENDATIOR, ET CORRECTIOR gnug-sam an, und nehmen die Verfälschungen schon beydem §. 45. den Anfang, und gegen bis zum Endefort. Der Bücherrichter muß also tummer, alsdas Arcadiſche Vieh, und blinder, als ein Maul-wurf(5) Cit Supplement. f. IX. X. & XI.(6) Cit. Disceptatio forens. Cap. I §. 3.