30wurf seyn, wann er die vielen, und groben Ver-fälschungen bey dem Nachlesen weder gesehen,noch wahrgenommen hat. Hat er dahingegen dasUrbild sich nicht vorlegen lassen, noch untersucht,worinnen die angeblichen Verbesserungen bestün-den, und ob sie gute Verbesserungen, oder böstVerfälschungen seyen; solle damit aus Feders na-türlicher Theologie nicht folgen, daß der Bücher-richter seine Schuldigkeit, und Pflichten nichtbeobachtet, noch erfüllt, und dadurch ein, wiedie Gottesgelehrten es nennen, peccatum omissio-nis, zu teutsch, Sünde der Auslassung, oder Un-terlassung begangen, mithin auf solche Art ander Verfälschung, dem Verkaufe der falschen Waa-ren, dem denen Ankäuferen zugefügten Schaden,der Betrügerey und Verführung derer Leser ganzgrossen Antheil genommen habe? Oder handeltvielleichte Feders Theologie von den fremden Sün-den eben so wenig, als des Schneiders cateche-tischer Unterricht? Der mit gutem Vorbedachte,und Wissen dem Buchhändler Abshoven die ver-wegene, und gottlose Erlaubnüß (7) ertheilt,diesen so ungesitteten, unchristlichen, und uncatho-lischen catechetischen Unterricht, welcher nicht nurmeinen catholischen, sondern auch ProtestantischenMitbürgeren zur gröster Aergernüsse ist, zu verle-gen, solle nicht mit der nemlichen, oder noch ge-ringerer Vermessenheit, und Gottlosigkeit demBuch-(7) S. Katechetischer Unterricht in den allgemeinsten Grund-sätzen 2c. Bonn 1790.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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Seite
39
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