36endlich, um mehrere andere Beyspielen zu über-gehen, der Allbücherrichter im Ertzbischthume Cöllnnicht allein duldet, sondern dem BuchhändlerHaas noch sogar schriftliche Erlaubnüß ertheilt,den von dem gekrönten Schildknappe JohannWeimer schändlich verfälschten Schenckl wiede-rum aufzulegen; hat, und nimt er an den Ver-fälschungen der neuen Auflage, fort daran keinenAntheil, daß alle Ankäufer, und Leser auf dasallerschändlichste betrogen, belogen, und bestohlenwerden?Und zur Entschüldigung darf der Vatter derVernunft in dem Ertzstifte Cölln sich nicht schä-men, den mitpflichtigen Verleger Haas, als einen unverwerflichen Zeug anzuführen? Wie! Hatderselbe durch seine der Kaiserl. Reichs=Ober=Post-Amts=Zeitung zu Cölln einverleibte Anzeige (1)nicht sattsam bewiesen, daß er ebenfalls weder einGottesgelehrter, weder ein Rechtsgelehrter, nochein Weltweiser, sondern ein in der ChristlichenLehre wenig unterrichteter Buchführer seye, dernicht weiß, und kennt, daß, und wie vielen An-theil er an dem verfälschten Schenckl durch dieneue Auflage, und öffentlichen Verkauf genommenhabe? Ja dieser Spiesgesell zeugt noch sogar wi-der seinen Gesell, wann er in seinem Briefe vom20 Jun. 1788 (2) anführt, daß er die Appro-20.(1) S. BUININCK Supplementum ad Disceptationem forea-sem §. VIII.(2) Cit. Supplement. s. XII.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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36
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