34§. 15.Spricht der Lehrer auch in seiner Vorlesungſo, wie er in ſeinem Vorleſungsbuche ſchreibt?Macht er keine Zuſätze, keine Anmerkungen, keineAuslegungen so, wie ſeine Zuhörer angeben, unddererselben Notaten enthalten? Verhielte dieses sichauch nicht so, wäre alsdann daraus allein zu er-messen, daß jene wahre Verläumder seyen, welchedem Domcapitel einen so falschen Eindruck überdie Orthodoxie, oder rechte, und reine Lehre deszu Rom öfters verdammten, und von Ihrer Päbst-lichen Heiligkeit noch jüngsthin beschüldigten Leh-rers einzufloͤssen sich bemühen. Giebt es danndarzu keine mehreren Beweggründen? Siehe soeben schon wiederum neue.§. 16.Irrdiſche, ober= und unterirrdiſche Schutzgei-ster, und Schirmgötter der Bönnischen Universitätkönnet ihr duldend zusehen, und zugeben, daßeuer Rector magnificus, magnificentior, mag-nificentissimus, nicht mit Wahrheit, und Ver-nunft, sondern mit der grösten Unwissenheit, undUnverschämtheit sich entschüldige, und vorschütze,an der Abänderung, oder vielmehr gottloser Ver-fälschung des Schenckl keinen Antheil zu haben?Ist dann derselbe weder ein Gottesgelehrter, we-der ein Rechtsgelehrter, noch Weltweiser, sondernnur ein aufgeklärter Großsprecher, oder Popanzwelcher
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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