25schlechter, und ein frecher Mönch, ein geringerLehrer auf der bönnischen Cacodemonie, ein nie-derträchtiger Hofesschrantz, und ein abscheulicherUnmensch einem Ertzbischose, und Gesandten dasSchreiben, worinn der sonderbahre Auftrag einesregierenden Fürstens enthalten, auf der Stelle zu-rückgeschickt, und dadurch das Völkerrecht imhöchſten Grade, oder Stufe verletzet habe.§. 8.Zur Entschuldigung darf der Bösewicht an-führen, daß er das Schreiben multis ex causis,zu Teutsch aus vielen Ursachen, nemlich ausUnerzogenheit, Grobheit, Vermessenheit, Unver-schämtheit, Stoltze, Hochmuthe, Verachtung, Un-hiegsamkeit, Ungehorsam, Trennung, Abfalle,Irrlehre, und Freydenckerey darum nicht anneh-men konnte, weilen ihme die offenbahren Gesetzen,welche ihn die Stimme seiner unmittelbahr Vor-gesetzten zu hören verpflichten, bekennt, und dieReichsconcordaten offenbahr seynd, welche demRömischen Hofe allen unmittelbahren Einfluß überUnterthanen der teutschen Kirche absprechen. Mein!Wo seynd wohl diese Gesetzen bekennt, als nurauf jene Cacodämonie, welche die Neurungssucht,und Aufklärungsschwindel überfallen hat? Welchesonstige Gesetzen verpflichten die Stimme der un-mittelbahr Vorgesetzten zu hören, und die Stimmedes mittelbahr Vorgesetzten nicht zu hören, son-dern mit der gröſten Grobheit, und Frevel zumis-
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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25
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