26miskennen? Welche Gesetzen verpflichten wohl denHalb= oder Exmönch, die Stimme des Guardianzu hören, und die Stimme des Provinciales nichtzu hören, oder die Stimme des Provinciales zuhören, und die Stimme des Generals nicht zuhoͤren? Welche Gesetzen verpflichten den Pfarrer,die Stimme des Landdechants zu hören, und dieStimme des Biſchofs nicht zu hören? WelcheGesetzen verpflichten den bischöflichen Unterthan,die Stimme des Bischofs zu hören, und dieStimme des Ertzbischofs nicht zu hören? WelcheGesetzen verpflichten den Reichsunterthan, dieStimme seines Fürstens, oder sonst Vorgesetztenzu hören, und die Stimme des Kaysers nicht zuhören? Welche Gesetzen verpflichten den Soldat,die Stimme seines Obristen zu hören, und dieStimme des Generals nicht zu hören, oder dieStimme des Generals zu hören, und die Stimmedes Landsherrn nicht zu hören? Oder verpflichtendie Gesetzen nur, die Stimme des Ertzbischofszu hören, und die Stimme des Pabsts nicht zuhören? Waren diese Gesetzen auch denen Ertz= undBischöfen bekennt, welche so gar sich selbst dadurchbeleidiget erachteten, daß Nomenoius Hertzogvon Bretagne den Pabst Leo nicht hören, nochdessen Schreiben annehmen wollte, wie der Sy-nodal Brief vom Jahre 849 mit folgenden (1)meldet: Ad cumulum malorum auxisti temeri-tatem, & omnem læsisti Christianitatem, dumVi-(1) SERVATUS LUPUS Epist. IXXXIV. pag. 127. c.rante BALUZIO. ANTWERPIAE 1710.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten