40 Gustav Ehrismann:
1, lff. [X, 1, 48], wo die Mittel zur Captatio benevolentiae, zumattentum et docilem facere, empfohlen werden; Augustinus Dedoctrina christ. IV, 2; Isidor, Etymol. II, 7; Alcuin De Rhe-torica (Migne 101, 929f.); Hrabanus Maurus De clericorum instit.III, 19. 28 (Migne 107, 396D.406C); Notker §10 (Piper 1, 650);Hugo Parisiensis (Migne 176, 880G); Conradus Hirs. S. 24. 57. 76.
Die Mittel zum Erwirken der drei Anforderungen werden vonCicero De inventione I, 16 und darnach von Alcuin (Sp. 930)angegeben, von denen hier aber nur die für die mhd. Prologe inBetracht kommenden genannt werden sollen. Zur Captatio bene-volentiae soll der Redner betreffs seiner eigenen Person demütigeBitten vorbringen: Benivolentia . . . comparatur ... ab nostra [per-sona] . . . si prece et obsecratione humili ac supplici utemur. Wasdie Hörer betrifft, so soll ihr Verhalten, falls es tüchtig ist, ohneSchmeicheln gelobt werden. Die Erregung der Aufmerksamkeitwird erzielt, wenn man das im Text Dargestellte als etwas Großes,Neues, noch nie Dagewesenes, Unglaubliches ankündigt (magna,nova, incredibilia), das sich . . . auf ausgezeichnete Männer beziehe(ad aliquos illustres homines pertinere), und dazu verspricht, denVortrag kurz zu halten. Die Belehrung geschieht durch einensummarischen Hinweis auf den Inhalt.
Der Redner — und ebenso der Dichter —, der die Gunst derHörer gewinnen will, hat notwendiger Weise mit ihrem Urteil zurechnen. Ein immer wiederkehrender Punkt in den mittelhoch-deutschen Prologen ist darum die Stellungnahme zur Kritik 1 . DasPublikum teilt sich darnach in wohlwollende und übelwollendeHörer. Der antike Rhetor ist ja wesentlich von den Richtern undZuhörern abhängig, darum auch die Empfehlung, die Rede dem-entsprechend einzurichten, z. B. Cicero, De oratore I, Kap. 25;Quintilian X, 1, 16 ff.; für die christliche Beredsamkeit vgl. Augu-stinus, De doctrina christ. IV, 26, 31, De catechiz. rudibus, Kap. 10.13; Hrabanus Maurus, De cleric. inst. III, 30. 35. Für die christ-liche Predigt gilt dann als eine Hauptregel, den Inhalt und dieVortragsweise der Bildung und dem Stande der Hörer anzupassen,Z.B.Augustinus, De catechiz. rudibus, Kap. 15. 16; HrabanusMaurus, De cleric. inst., Kap. 37. Diesem Zweck entspricht dieGattung der Sermones ad Status oder ad omne hominum genus 2 .
1 Ehrismann, Ztschr. f. d. A. 49, 417—421; Richard Ritter S. 49ff.
2 Lecoy de la Marche, S. 206ff. 276—279. Im besonderen sei hierverwiesen auf Alanus' Summa de arte praed. Kap. 39—-47 (Migne 210,184—195).