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Studien über Rudolf von Ems : Beiträge zur Geschichte der Rhetorik und Ethik im Mittelalter
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Studien über Rudolf von Ems. 39

Spielraum gelassen, der Bußprediger und Volksredner wendetderbere Ausdrucksbewegungen an als sie im normalen Predigt-vortrag üblich sind. Das getreueste und umfassendste Bildder Lebensäußerungen der mhd. Zeit gibt uns die Literatur, inder Darstellung von Freude und Leid usw. spielen sich vor unsdie inneren seelischen Vorgänge ab, auch die bildende Kunstzeichnet uns die körperlichen Beaktionen auf Gefühl und Willen 1 ,mit beschränkteren Mitteln traditionell gebunden und typisch nochunfreier. Aber zur realistischen Ausgestaltung des Wirklichkeits-bildes, zur individualisierenden Beobachtung des rhythmischenAblaufs und der relativen Stärke der Beizauslösungen ist diemittelalterliche Kunst nicht gelangt.

III. Das Publikum (die Kritik). Zweck des Prologs.

Eine lateinische Gerichtsrede zerfällt in fünf Teile: 1. Ex-ordium, Eingang; 2. Narratio, Erzählung; 3. Propositio, Fest-stellung der Hauptfrage; 4. Confirmatio, Beweisführung; 5. Con-clusio, Schluß (De oratore II, 19, De inventione I, 19; Ad Heren-niuml, 8; s. ferner Isidor Etymol. II, 7; Notker, De arte rhetorica,§10 u. 12 [Piper 2, 650f.]; Conradus Hirs. S. 23f., 76f.). Für einliterarisches Werk kommen nur drei dieser Teile in Betracht (diePropositio und Confirmatio sind lediglich prozessuale Bestand-teile): der Eingang, Exordium, Proemium, Prologus; der Haupt-teil, die Erzählung, Narratio; der Schluß, Gonclusio.

Die Eingänge 2 der Beden müssen mit Sorgfalt und Scharf-sinn ausgearbeitet, reich an Gedanken (sententiis), treffend imAusdruck sein, denn im Eingang liegt die Empfehlung des Bedners(Cicero, De oratore II, 78, 315). Sie müssen Schmuck und Würdebesitzen (ornamentum et dignitatem). Dieses Gesetz wird all-gemein auch in den mhd. Prologen beobachtet und gerade Budolfhat die seinen ja sehr kunstreich und gedankenschwer ausgestaltet.Auf die Zuhörer ist das Exordium berechnet und hat diesen gegen-über drei Bedingungen zu erfüllen: benivolum, attentum(oder intentum), docilem facere, es muß sie wohlwollend, auf-merksam, gelehrig machen De oratore II, 19, 80, und besondersDe inventione I, 15. 16. 18; Ad Herennium I, 4; Quintilian IV,

1 Burdach, Deutsche Renaissance (Deutsche Abende, Vierter Vortrag)S. 15 und Literaturangaben S. 98.

2 Volkmann 2 S. 127 ff.