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Systematisches Verzeichniß der Schmetterlinge der Wienergegend
Entstehung
Seite
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Uebergänge durchaus in allen drey Reichen der Natur bemerke; und daßdenn vielleicht hierinn die eigentliche Ordnung der Natur oder die natürlicheMethode bestehe?XII.Aber sind nun hiemit die Einwürfe, die man wider das Verzeich-niß und desselben Einrichtung machen kann, erschöpfet? Die Na-men möchten wohl noch manchen Naturforschern anstößig seyn; nicht dielateinischen, wie wir hoffen; denn diese haben wir, wo Hr. v. Linne oderandere Entomologen, welche eingeführt haben, mit der Haupteintheilungund vielen andern getreulich beybehalten, aus Ueberzeugung, daß es einerjeden Wissenschaft und sonderbar der Naturlehre sehr nachtheilig ist, wennNomenclatur und Vertheilung vielmal geändert werden, und der Liebhabersolcher Kenntnisse immer umlernen soll. Den bisher unbekannten Schmet-terlingarten haben wir in dieser unter den Gelehrten weiter verbreitetenSprache seltner Namen von Pflanzen, die nicht das einzige oder vorzüg-lichste Futter derselben Arten sind, überhaupt aber ganz unabhängige odersolche beygeleget, die den Arten ohne Rücksicht auf die Familie, in dersie stehen, zukommen, und die denn, wenn man schon mit der Zeit einigederselben aus einer Familie oder auch aus einer Abtheilung in eine anderezu übertragen nöthig finden soll, nicht fodern, mit Verwirrung der Ken-ner dieser Arten verwechselt zu werden (*). Aber die deutschenBenennungen?Wir haben uns schon oben (III. Abschn. V. u. VII. §.) über dieVortheile erkläret, die die von den Pflanzen geborgten Schmetterlingna-men vor andern verschaffen. Die Anwendung derselben hat doch auch eini-ge Schwierigkeit: Manche Arten der Raupen nähren sich von mehrern Ge-wächsarten; andere sind zwar für verschiedene Nahrung nicht eben so gleichG g(*) Wie beträchtlich dieser Vortheil sey, wünschet, daß man dergleichen individuellekann man ausführlicher bey Hrn. Oeder sehen:oder von den Gattungsnamen unabhängige Be-Einleit. zu der Kräuterkenntniß. 2. Th.nennungen in der Botanik einmal einführen224. und wieder 237. §.; wo er eifrig möchte.