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knaben alz vil ir in dem aigen sein sollen den zu ainer gedächtnusaustrinken, und den sol das pöss weib bezallen ön alle widerred peidem großen wandl.
ÖW. 8, 322, 34 ff. Eipeltau am Marchfelde 1512. Zu Kloster-neuburg gehörig.
5. Eis.
So 1 ) die beschauer die hertstett beschauent und ander notturft,so man in dann nachredet, ist es ein mann so ist er zu toandl voniedem umb 72 ^, ist es ein fraw, die auch den beschauern nach-redet, das sich das in wahrhait befindt, die ist zue wandl umb 2und 6 ß i} oder sie trag den pockstain.
Item 1 ) wer ain fridtbare frauen schlegt ohne clag und ohnerede zu sezen ihrs manns, der hat verwandlt 5 u % und sollder frauen hult gewinnen.
— — Ob ein pfarrer da zu Elß oder ein caplan ieder einsshafferin hette die unzüchtig were und wolt andere leut nit mit ge-mach lassen, es were mit worten oder mit werken, und wolt albeegebesser sein als andere leut und wolt fromme erbare nachbarn undfrauen übel handeln und nachreden, so soll man sie strafen mitgueten schlegen das ihr an dem leben nichts soll schaden, darumbist man nit höher zue wandel der herrschaft den umb 12 ^ undstehet dannoch in meines gnedigen herrn besserung 2 ).
ÖW. 8, 948 f. Hartenstein c. 1605 (weltlich). Eis 3 ) 1605 bis1623 (Herrschaft Hartenstein).
Item man soll auch nicht graßen auf den reinen ; nach s.Johannestag aber ist es iedermann erlaubet. — sie sollen auch nicht
trait schneiden. ------- hett sie aber trait geschnitten, so stunt sie in
meines herrn beßerung bei 6 ß 2 ^ oder trag den pogstain.
Item ob zwo frauen krighaft wurden mit unzuchtigen wortenoder werken, so sollen sie den pogkstain tragen oder ersuch meines 'gnedigen herren hult bei 6 ß 2 ^ und so oft sie mit dem pockstainrast 12 ^ — ÖW. 8, 953. Eis.
') Diese zwei Absätze nur in Hartenstein.8 ) Der letzte Satz nur in Bis.
3 ) ÖW. 8, 955. Das Steintragen war jedoch schon früher dort bekannt.Archiv f. Kunde österr. (ieschQu. 25,132.