Druckschrift 
Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
 

36

der Bauer ein Pflugrad 1 ); auch Kerzen 2 ), Ruten 3 ), Besen 4 ),Stäbe 5 ), bloße Schwerter 6 ), abgebrochene Schwerter 7 ), Slrickeum den Hals 8 ), Ketten um den Leib 9 ) werden bei solchen Buß-und Strafümzügen getragen. Das Tragen von Ruten, Schwertern,Stricken u. dgl. soll die eigentlich verwirkte und bloß gnaden-weise erlassene Strafe des Auspeitschens, Köpfens und Hängens,andeuten; dies ist in einigen Fällen ausdrücklich ausgesprochen 10 ).Grimm 11 ) vermutet, daß es sich auch beim Hunde-, Sattel- undPflugradtragen in ähnlicher Weise um eine symbolische Andeutungdes Hängens,Bereitens" 12 ) und Räderns gehandelt habe.Waitz 13 ) erblickt in den aufgezählten Gegenständen Zeichen desBerufes der von einer solchen Ehrenstrafe Getroffenen und weistauf den Fall hin, daß ein Bischof,der mindestens schriftkundigsein sollte," eine Handschrift trägt 14 ); den Hund erklärt er alsJagdhund. Die Waitz'sche Ansicht scheint mir zutreffend zusein und ihren quellenmäßigen Beweis (abgesehen von allge-meinen Wendungen in den Urkunden 15 ) namentlich in folgender,

») Grimm RA. 4 2, 315. Waitz a. a. 0.

2 ) Grimm RA. 4 2,306. 1,237. Hinschius KR. 5,115 Anmerkung.Zeitschr. d. Aachener GeschY. 6, 32, 44, 58. 26, 384.

3 ) Grimm RA. 4 2,308. Hinschius KR. 5, 114 Anm. 1 u. 3.

4 ) Grimm RA. 4 2, 308.

5 ) Grimm RA. 4 1, 185.

6 ) Grimm RA. 4 2, 306 f.

7 ) Grimm RA. 4 2, 304. Osenbrüggen Alam.StrR. 107.

8 ) Grimm RA. 4 2, 307.

9 ) namentlich hei Bußwallfahrten. Grimm RA. 4 2,300. HinschiusKR. 5, 105.

10 ) S. die hei Grimm RA. zitierten Fälle.") a.a.O. S. 314 f.

15 ) Er meint Erniedrigung zum Reittier.

13 ) VG. 6 a , 606.

u ) episcopus codicem. Arn. Gest. Mediol. I 19, S. 811 bei Waitz. VG.6. 2 605,5. Ygl. Stöber S. 82: Im Bistum St. Die mußte ein Priester,welcher Gott gelästert, ein Kirchenbuch eine Strecke weit zur Kirche hin-austragen.

1S ) secundum dignitatem vel conditionem, secundam eonvenientiam, proutsui sanguinis nobilitas seu generis conditio .... requirit. Grimm RA. 4 2, 310 f.Wer die Griinin'sche Deutung vorzieht, wird diese Ausdrücke auf die Straf-art beziehen.