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Schandstein bedeutet den Stein, den die Frau tragen muß,welche eine andere geschändet, d. h. geschmäht hat 1 ). Es istjedoch auch möglich, daß das Wort von ,Schande' abgeleitet werdenmuß, demnach: ,Stein, den man zur Schande trägt'. Das wäreein Gegenstück zu schandstein ,Pranger' 2 ) ,Stein, auf oder an demman zur Schande steht'. In der Bedeutung „Stein zum Tragen"linden wir schandstein 1523 in Marienberg in Sachsen 3 j, 1532 imBraunschweiger Stadtrechte 4 ), 1620 in Ploen 5 ).
Die kakstene der Apenrader Skra 6 ) heißen so, weil sie amKake (= Pranger) hingen. Im bremisch.-nieders Wörterbuche 7 )werden karksteene angeführt und dazu bemerkt: „weil sie etwa inden Kirchen aufbewahrt wurden und diese Strafe von dem geist-lichen Eliegerichte auferlegt wurde." Im Nachtrage 8 ) ist dieserGedanke aufgegeben, wohl aufgrund einer Bemerkung Dreyer's 9 ),daß man statt kark- kaksteene lesen müsse.
Zu der Beihe von quellenmäßigen Bezeichnungen des inRede stehenden Strafwerkzeuges tritt eine weitere Reihe von Namen,die man dem Steine in der Literatur gegeben hat.
Lapisvihiperii 10 ), lapisfamosus u ), lapisscandali n ) sind Uber-
') "Vgl. ,Schandmaul'.
3 ) Melle, Gründliche Nachricht von Lübeck 3 1787, S. 447. Dreyer,De liltopfwria, S. lt! will unterscheiden lasterstein = Stein zum Tragen undschandstein = Pranger. Das ist nicht möglich. Beide Worte kommen inbeiden Bedeutungen vor.
3 ) Saxonia 5.
4 ) Braunschw. UrkB. 1, 313.
5 ) Kinder, UrkB. z. Chronik d. Stadt Ploen, 1881 f., S. 34 f. Sieheferner Schäfer W., Deutsche Städte Wahrzeichen, 1, 53. — Schi 11er-Lübben, Mittelniederd. WB. 4,45.
6 ) Thorsen, Schlesw. StR., S. 167. — S. a. Schiller-Lübben,a. a. 0. 4,385. Verwijs en Verdam, Middelncderl. Woordenb. 3,11.
7 ) Bremen 1767—71. Bd. 4, S. 1026 f.
8 ) 5, 460.
9 ) Antiquarische Anmerkungen. Lübeck 1792, S. 118.
10 ) Stieler, d. deutschen Sprache Stammbaum u. Fortwachs, S. 2139Lap. vit. hieß auch der Stein, auf dem fallirte Schuldner saßen. Grimm,RA.* 2, 162.
") Bocerus, de jurisdict. c. 5. n. 43 (1509). — Stieler, a. a. 0. —Krebs, Trcwtatus pol. jur. de ligtio et lapide. 1756. S. 208.12 ) Dieselben.