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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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hat ain halbm zenten Straßhofen 1499 '). Die Erläuterung, dieRochholz 2 ) gibt:w. von ,bewegen', wie auch die auf ihrerSpitze beweglichen Orakelsteine genannt wurden" ist sehr be-streitbar.

Wegstain ist bisher nur einmal belegt und zwar 1558 inMelk 3 ). Es bleibt dahingestellt, ob diese Form ein selbständigerErklärungsversuch ist, oder nur eine Variante zu wagstain, dasin andern Melker Texten vorkommt.

An ,borgen' erinnert die Bezeichnung fiorgsteiner 1 -, der wirim 18. Jahrh. in Sierndorf 4 ) begegnen. Schon aus dem Pluralist ersichtlich, daß der Ausdruck eine Verstümmelung des unver-standenen jpogstein' oder einer ähnlichen Form ist. Der Schreiberdieser Quelle hat anscheinend gar keine Vorstellung mehr vomBagstein.

b) Andere Bezeichnungen.

Laster stein^) ist von ,lästern' = schmähen abzuleiten.Später mag sich die Vorstellung gebildet haben, daß der Laster-stein seinen Namen deshalb trage, weil er als Strafe für gewisseLaster (fluchen, Trunksucht u. s. w.) verhängt wurde. Der NameLasterstein" war weit verbreitet und hat sich lange erhalten.Zeugnisse seiner Verwendung finden sich: 1396 in Memmingen 6 ),1481 in Schaff hausen 7 ), 1503 (lesterstein) in Fürstenberg 8 ), 1520in Überlingen 9 ), seit 1576 im Elsaß 10 ) und bis ins 18. Jahrh. inBayern"), wo seinerzeit Bagstein üblich gewesen war I2 ). Lastersteinbedeutete jedoch auch den Pranger. 13 ).

Das Ofner Stadtrecht gebraucht im Art. 155 das Wort bag-stain, im Art. 180 dagegen pukstain. Auch dieser Name dürfte

') ÖW. 7, 234. 3 ) ArgOTia 186263 X S. 94.

3 ) Kaltenbaek 1, 120. 4 ) ÖW. 8,466.

5 ) Lexer, Mhd. HWß. 1, 1838. Schmeller, Bair. WB. 3 1, 1522.

6 ) Freiberg 5,279. 7 ) ZschweizStrR. 5(1892)332.

8 ) Fürstenb. UrkB. 7, 376.

9 ) Anz. f. K. d. d. Vorzeit 1874, S. 10.

10 ) Stöber, S. 90. Martin und Lienhart, Elsaß. WB. 2,600.") 1751 Cod. iur. Bav. crim. I, 4, 19.

13 ) S. oben S. 6.

13 ) In Speyer seit dem 17. Jh. Harster, d. Strafr. v. Speyer S. 82 f.Vgl. Osenbrüggen, Alain. Strafr. 110.