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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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Der Stein wurde allgemein sichtbar aufbewahrt. Er hingam Pranger l ) oder an einem öffentlichen Gebäude. Als solcheVerwahrungsstätten sind überliefert: das Gerichtshaus 2 ), das Rat-haus 3 ), die Schranne 4 ), die Arbeitermietstätte 5 ), das Wohnhausdes Richters 6 ), das Wirtshaus 7 ), der Weinkeller b ), die Mühle 9 );schließlich auch Kirche 10 ) und Kloster 11 ).

So konnte schon der tägliche Anblick 12 ) des gefürchtetenStrafwerkzeugs einen bessernden Einfluß auf zanksüchtige Frauen

Neuerburger an die Freiheit erinnern, die ihnen 1332 gegeben wurde".Später dienten dieselben Steine als Gewichte der Kircbenubr. HeydingerS. 252 Anmerkung 20, der sie richtig als Strafsteine erkannte.

') Daher der Name kakstein. S. unten S. 11, an der seule: Herzogenburg(Anbang 9), an der schraiseule; Eeichenau ÖW. 6, 69, am ßranger; Dorn-burg a. S. (Neue Mitteil. a. d. Gebiet histor. Forsch, b. v. fchür. sächs. Ver.21, 137 Anmerkg); Osnabrück (Strodtmann, Idiotikon Osnabr. 197); SiedingÖW. 7,250. am stock: Geißlingen. (Kerler, Gesch. d. Grf. v. HelfonsteinUrk. Anh., S. 16.)

2 ) Saubersdorf ÖW. 7,124 (Anhang 15).

3 ) Mühlhausen (Stöber), Schaffhausen (Rochholz i. d. Argovia 1862,S. 94), Ofen (Stadtrecht) u. s. w. Unter den Rathausfenstern: Eichstädt(Rieder 1,65).

4 ) Senftenberg (Anhang 18).

5 ) Nufsdorf ÖW. 7, 919. «) Kalksburg ÖW. 7, 623.

') Diepolts ÖW. 7,230. Die Stelle läßt keinen sicheren Schluß zu.Wohl aber folgende: äass sie die kriecht zu dir schnider trinkshibefüren und ir

den grössten lasterstein uf ir hopt heben sollen ------ Schaffhausen 1481, Zschw.

StrR. 5 (1902) 332.

8 ) Gera (Schott, Samml. z. deutsch. St. u. LR. 1, 169); im Wein-hause: Bautzen (Döpler, Theatrum poenarum, 1, 745).

9 ) S. Döpler a. a. 0.

lu ) an der Kirchtüre: s. Heydinger, S. 252 Anm. 20; im Torhaus derKirche: Burgebrach (Haas, Slavenland 2,49); im Kapitol d. Stiftskirche:Köln (Pick, Monatsschr. f. rhein. westf. Gesch. 3,355); ante summum altare,Ottobeuern (Anz. f. K. d. d. Vorzeit 1858, 88. 1867, 277). Vgl. Grimm, -RA 4 . 2, 316. Bremisch-nieders. Wörterb. 4, 1026 f., karksteene. Vgl. untenS. 11.

») Zwettl (Anhang 25). Ensdorf {Mon. Boica 24, 239).

12 ) Vgl. die Notiz aus Marienberg i. Sachs. (1532) in der Saxonia 5:Es muß aber in dieser Stadt keine bösen Weiber gegeben haben und derHinblick auf diese Schandsteine mächtig gewirkt haben, da die Strafe nie inMarienberg exekutiert wurde." Diesen Beleg verdanke ich gleich einer Reibeanderer dem Entgegenkommen von Dr. Heerwagen in Nürnberg.