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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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schrieben, wie schwer das Strafwerkzeug sein soll. Daraus könnteder Schluß gezogen werden, daß man gewöhnliche Steine ver-wendete und sie bloß vorher wog, wie uns denn auch eine Stelleerhalten ist, wo der Fronbote für das Steinwiegen eine Gebührbezieht 1 ). Andrerseits ist eine Angabe der Schwere auch dortam Platze, wo die Gewichte der Ortswagen dem Strafvollzügedienen oder wo Foltergewichte auch als Tragsteine genommenwerden und wo eben dann festgesetzt wird, welches Gewicht ver-wendet werden soll.

Aus Österreich ist kein Exemplar eines derartigen Steinesbekannt. Es lassen sich also höchstens Vermutungen über dieForm aufstellen. Da wohl nicht ohne weiteres anzunehmen ist,daß alle Bagsteine verloren oder in Trümmer gegangen sind, soliegt die Vermutung nahe, daß wir derartige Steine zwar auf dieGegenwart überkommen haben, sie aber nicht als Bagsteine,sondern mit andern Namen bezeichnen. Dies ist besonders indem Falle möglich, wenn die Steine eine einfache Form hattenund demnach auch zu andern Zwecken benutzt werden konnten,als sie ihre Bolle als Strafwerkzeuge ausgespielt hatten. Je wenigercharakteristisch ihre Gestalt war, um so rascher und gründlicherkonnte ihre einstige Bestimmung dem Gedächtnis und der Über-lieferung entschwinden. Und wenn sie gar etwa schon von Anfangan zu verschiedenen Zwecken gebraucht worden waren (z. B. auchals Gewichte der Ortswage 2 ), so ist es möglich, daß sie in einerZeit, wo sie im Strafsystem keine Bedeutung mehr hatten, aus-schließlich nach ihrer sonstigen Verwendung bezeichnet wurden.Die Vermutung, daß die Strafsteine auch in Österreich die ein-fache Form von Gewichten 3 ) hatten, ist bei diesen Erwägungenwohl nicht zu gewagt und wird vielleicht eines Tages durch einenglücklichen Fund ihre Bestätigung finden 4 ).

*) 1402 Braunschweig: Item j> d. Corde bodele vor den sten äff lo wcg/iende.Vaterl. Arch. d. hist. V. f. Niedersachsen, 1841 S. 110.

2 ) S. unten § IIb.

3 ) Die gewichtähnliche Form ist auch die einfachste. Auch die Hand-mühlsteine (von denen unten § 10 b die Strafsteine abgeleitet werden) hattenungefähr die einfache Form von Steingewichten.

4 ) Vgl. die Deutung, die Bormann (Gesch. d. Ardennen, Trier 1841.Bd. 2, S. 230) Bußsteinen gibt, weil sie an der Kirchtüre Mengen:sollte die

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