Druckschrift 
Messerbräuche : Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde
Entstehung
Seite
62
Einzelbild herunterladen
 

62 Eberhard Freiherr von Künssberg

Das Schindmesser, konnte noch in anderer, sehr drastischerWeise Unehre darstellen. Als ein Zunftmeister in Augsburg Gelderunterschlug, wurde er 1595 in folgender Art unredlich gemacht 1 ,und das galt noch als Gnade:

ward im aus gnaden unter dem erker des rathauses auf dem siule

sizend das schindermesser vom henker unters kinn gesetzt und ist

so unredlich gemacht worden.

In die Gruppe dieser Bräuche gehört wohl auch die Nachricht,daß die Femgerichtsschöffen, wenn sie jemand gerichtet hatten, einMesser dazu in den Baum stießen 2 . Freilich war es kein Henker-messer, doch sollte die Unehrlichkeit des Gerichteten damit be-zeugt werden und außerdem dadurch davor gewarnt werden, einenRettungsversuch zu machen.

Bei entehrenden Zeremonien der Degradation konnte das Mes-ser zur Unehre herangezogen werden. Wenn nach dem Landrechtvon Navarra ein Ritter seiner Würde entkleidet wird, so schneidetihm der Landesherr mit einem Messer das Schwertgehänge durch 3 .Bei der kirchlichen Degradation wird das heilige Öl von den beider Weihe gesalbten Stellen der Hand mit einem Messer oder Glas-scherben entfernt 4 . Der Kopf wird abgekratzt und geschoren, da-mit die Tonsur beseitigt wird:

radatur Caput illius seu tondeatur, ne tonsurae seu clericatus

vestigium remaneant in eodem 5 .In gleicher Weise wird vorgegangen, wenn sich ein Insasse einesAussätzigenspitals unwürdig benommen hat, so daß er ausgeschlos-sen werden muß 6 .

1 Schwäbisches Wörterbuch IV, 386.

2 Grimm, Rechtsaltertümer 4 I, 235.

3 Hrsg. Wohlhaupter in: Germanenrechte 12 (1936), 104f.

4 Pontificale Romanum III 111; Meissner, Zur Geschichte der Degra-dation / Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 18 (1924),502.

5 Bonifaz VIII. 1298 / c. 2 de poenis in VI 0 5, 9.

6 Pettigrew, On Leper Hospitals or Houses / Archeological Journal 11(1885), 103.