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Messerbräuche : Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde
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Messerbräuche. Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde 55

pinten mit ainem rüghalbm zu ainer seilen und im geben ain

phenbert messer in die hant, und schol dann dem landrichter

dreistund ruefen . .; sneidt sich der deup ab und lauft und

kchumpt davon, des ist di gemain unentgolten.

Es ist also auch hier nur ein billiges Messer, das erlaubt wird. In

verwandten Texten 1 wird das Messer mit einem oder zwei

Pfennigen bewertet oder ganz unbestimmt von einem Messer

gesprochen 2 :

binden an ein Stöcken mit einen rugkhalben und soll im einmesser in die hant geben; will er des richters warten, daß steemit im.Betrachtet man die drei Gruppen des Lösemessers nebeneinander,so ist nicht klar zu entscheiden, wo das Motiv entstanden ist undob es von dem einen Anwendungsfall auf die andern übertragenist. Wohl ist das Durchschneiden des Strohseiles vielleicht dasNatürlichste. Stellt man sich jedoch vor, daß der Fischdieb undder Grenzsteinfrevler (dieser beim Ausgraben des Steines) etwa aufhandhafter Tat betroffen wurden, so könnte für jede Gruppe dieVerwendung des Messers gleichmäßig sich ergeben haben; wie jaauch für die handhafte Tat die besonders strenge Bestrafung erklär-lich ist.

Auf diese drei Fälle des Befreiungsmessers, die ja unter sichverwandt sind, fällt sofort ein neues und erklärendes Licht, wennwir an die antike Überlieferung denken. Athenaios 3 (um dasJahr 200 nach Christi Geburt) erzählt, daß bei den Thrakern fol-gendes Gesellschaftsspiel üblich war:

Bei ihren Festgelagen pflegten sie miteinander zu losen. Der,den das Los traf, mußte mit einem gekrümmten Messer aufeinen Stein steigen und den Kopf in eine darüber angebrachteSchlinge stecken. Dann wurde der Stein weggeschoben under mußte schnell den Strick mit dem Messer durchschneiden.Gelang es ihm, so hatte er gewonnen- Gelang es ihm abernicht, so mußte er in der Schlinge sterben, wobei seine Toder-zuckungen von den andern fröhlich belacht wurden."

1 1450 Österr. Weistümer IX 154; 1500 ebenda 170.

2 Ebenda 35; vgl. ebenda 107.

3 Jakob Grimm, Hängensspielen / Zeitschrift für deutsches Altertum 7(1849), 477. Kleinere Schritten VII 259; Rochholz, Aargauer Sagen II 46. 56;Wesselski, Märchen des Mittelalters, Nr. 21, S. 62. 214.