Messerbräuche. Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde 41
Und wenn in einer hessischen Urkundenstelle 1 davon die Rede ist,daß die Frevelhand eines Burgfriedensbrechers an das Tor derBurg genagelt wird, so ist wohl gemeint, daß sie mittelst des Messersangeheftet wird:
von welchem knecht die überfahrung geschähe, so daß er ein
messer zücte, solte man in mit der thätigen hand an das thor zu
Löwenstein nageln.Als weitere Beispiele für Handdurchschlagen wegen Messerziehenschließen sich dann zeitlich an die Beispiele aus dem Schiffsstraf-recht 2 .
Auch das Tragen verbotener Messer kann, wenn man die dafürfällige Geldbuße nicht aufzubringen vermag, dazu führen, daß dieHand durchstoßen wird 3 .
Die nordischen Hofrechte 4 , die für eine rauhe und unbändigeKriegerschar bestimmt waren (wohl teilweise ausländische Söldner),haben dementsprechend harte Strafsätze. Eine straffe Disziplinwar nötig. Da wurde schon eine Ohrfeige mit Blut vergolten, dasMesser dafür durch die Hand gestoßen; wer einen andern einenDieb schilt, dem wird der Arm durchstochen. Die norwegische Fas-sung des Hofrechtes (vor 1320) geht auf einen verlorenen schwedi-schen Urtext zurück, der wieder, wie Maurer nachwies, unter deut-scher Einwirkung gestanden hat. Der Text nennt sich borgare rett(Burgmannenrecht) und beruft sich auf König Haakon Magnussön 5 .
en huer er slser annan pustr, ja skal taka kni) oc stinga gisegnum
hond hans.
en ef hirddrsengr mann a vapn j>a missi hond sina. En ef hird-
drengr kallar einnhuern a vapn f>iof eda talar onnur lastligh ord
til hans }a skal stinga i gegnum arm hans.Das dänische Hofrecht 6 , das Erich von Pommern zugeschriebenwird (um 1400), bringt den Rechtssatz erweitert; insbesondere soller nur bei frischer Tat gelten; eine Lesart erwähnt die Selbst-befreiung.
1 vom Jahre 1466. Grimm, Rechtsaltertümer II 295.
2 Siehe unten § 10.
3 Siehe unten S. 47.
4 Konrad Maurer, Das älteste Hofrecht des Nordens/ Festschrift fürUpsala 1877; insbes. S. 14. 60. 120f. "
5 Norges Gamle Love III 144.
6 Kolderup-Rosenvinge, Sämling af gamle danske love V 24; G. E.Klemming, Smästycken pä fornsvenska, 1868—81, S. 54. 63.