60 E. Frh. v. Künssberg:
§101. Eine weitere Gruppe bilden die Fälle, in denen an bestimmten
Tagen, zu bestimmten Zeiten die Kinder, insbesondere die Schul-jugend gewisse „Rechte" haben, d. h. daß gewisse Bräuche andiesem Tage öffentlich geduldet werden. Hier ist hinzuweisen aufdie zahlreichen Gelegenheiten zum Einsammeln von kleinen Gaben,Geldgeschenken, Eiern, Festgebäck usw. Haben sich doch geradedie Bräuche am zähesten gehalten, bei denen es irgend etwas zuholen gab; von manchen schönen heidnischen oder Kirchenfestenist nur mehr der nackte Bettelbrauch übrig geblieben. Vom Um-singen in festlicher Tracht ist mit dem Wegfall der Tracht unddem Weglassen der entsprechenden Sammellieder zu dem einzelnenFest bisweilen nur mehr das Heischen übrig. Ist ja doch vielfachauch der rituelle Anlaß 1 des Brauches aus dem Gedächtnis desVolkes entschwunden. Am unschuldigen Kindertag (28. Dezember),an Fastnacht und Palmsonntag haben die Kinder nicht bloß dasRecht Abgaben zu erheben, sondern auch das Recht, die Erwach-senen mit Ruten zu schlagen 2 . Daß freilich dieses 'pfeffern','fitzeln' 3 , 'schlägein' 4 , 'frisch und gesund hauen' usw. ein Fruchtbar-keitszauber, die Rute eine Lebensrute ist, das ist den Beteiligtenmeist unbekannt. Und so wird das Schlagen als eine Züchtigungaufgefaßt, das Geldgeschenk als Loskaufsumme und nicht alsBelohnung, die sie eigentlich war.
Verschiedene Schulfeste, vorwiegend das Gregoriusfest, ge-hören auch hierher. Auch an diesem Tage haben die Kinderbestimmte „Rechte" 5 . Schließlich findet die Jugend außerdem daund dort Gelegenheit zur Ausübung eines mehr oder weniger ein-träglichen volkstümlichen Gewohnheitsrechtes; als Beispiel magder Aargauer Bachfischet dienen. Ende August wird der Stadt-bach zwecks Reinigung abgeleitet und die Schuljugend darf diezurückgebliebenen Fische fangen 6 .
1 Vgl. Jürgensen, Martinslieder, 1910. Fehrle, Kultische Keuschheit,S. 64.
2 Vgl. Fehrle, Feste und Volksbräuche, 4 ff. Lauffer, NdVk. 117 ff.124. Hoffmann Krayer, Feste und Bräuche, 113. SchweizArchVk. 8, 39ff.Reichhardt, Deutsche Feste, 52ff., 91.
3 Fehrle, Feste, 17f. Soldan-Heppe-Bauer, Hexenprozesse II, 183.
4 In Münchenthal, Galizien. Geschichte des Deutschtums in Galizien(1914), S. 32.
5 Siehe oben S. 23. Vgl. ferner Hoffmann-Krayer, Feste, 119f.(Berchtelis-Tag).
6 Hoffma.\.n-Krayer, Feste, 63.