Rechtsbrauch und Kinderspiel. 59
Die Strafe wird im Knabenspiel mitunter in alter Weise mit § 96.Gesamthand vollzogen; häufig ist sie ablösbar.
A. de Cock 1 weist darauf hin, daß in den beteuernden Aus- §97.Sprüchen der Kinder vielfach Reste alter Eidesformeln (und Ver-wünschungsformeln) stecken. Das teilt wohl die Kindersprachemit der volkstümlichen Ausdrucksweise der Erwachsenen, z. B.„mynen kop af" (wenn es nicht wahr ist), oder: „zeker waarlhouten been! drie gloeiende messen door mijn eigen keel!" „1, 2, 3, 4vingers in de heel" 2 u. a. m. Eins fordert wohl auch das andereauf: „Mach mir ein Kreuz in die Hand!" 3
III. Rechtsordnung und Kinderbrauch. Das Recht und § 98.seine Hüter haben im allgemeinen keinen Anlaß gehabt, in dieEntwickelung und Überlieferung von Kinderbrauch und Kinder-spiel einzugreifen. Es sind Ausnahmsfälle, in denen wir rechtlicheund amtliche Förderung, Regelung oder Hemmung beobachtenkönnen.
An früherer Stelle wurde schon die größte Förderung von § 99.Kinderbrauch durch das Recht erwähnt; diese liegt vor, wenndas Recht für seine Zwecke die Beteiligung der Kinder bei recht-lichen Vorgängen verlangt und ordnet. So bei der Grenzbegehung,beim Strafvollzug usw.
Hieher gehören ferner Kinderspiele bezw. Feste, die eine Er-§100.innerung an irgend welche Rechte oder Ereignisse wachhaltensollen. So lud 1539 die Stadt Feldkirch zu Fastnacht die ganzemännliche Jugend des Landes zum Hirsbrei ein zur Erinnerungan die Erwerbung ihrer Unabhängigkeit. Es erschienen 2000Buben mit hölzernen Waffen und Fähnlein ausgerüstet 4 . In demVolkslied „Die Hussiten zogen vor Naumburg" ist überliefert, wiedie Fürbitte der Kinder die Stadt Naumburg vor der Zerstörungdurch die Hussiten rettete: zur Erinnerung daran feierte man dortam 28. Juli das Kirschenfest. Ähnliche Kinderfeste gibts auchanderwärts 5 .
1 Rechtshandelingen bij de hinderen 5. De kindereed. Volkskunde 16(1904), 151 ff.
2 Dabei werden 4 Finger zur Erde gerichtet. Also ein Vierfingereid?
3 In Neusatzeck bei Bühl. Meyer, Bad. Volksleben, S. 122.
4 Boesch, Kinderleben 79. Später wurde dieses Fest als Gregoriusfestgefeiert. Alemannia 12 (1884), 20.
5 Boesch 83. Tuchspende zur Erinnerung an ein Erdbeben vom Jahre1356: Hoffmanx-Krayer, Feste und Bräuche des Schweizervolkes, 166.