58 E. Frh. v. Kinssberg;
urteilt in alter Weise die ganze Gemeinde. „Schläger und Dieb"heißt ein Kinderspiel in der Grafschaft Glatz 1 . Da gibts einenKönig, einen Baron, einen Kläger, einen Schläger und einen Dieb,je nachdem was für ein Los jeder gezogen hat. Der Kläger beginntmit den Worten „Herr König, ich klage". Dieser darauf, „wasgibts zu klagen?" Der Kläger: „dies und jenes". Der König:„Nimm ihn bei der Nase und schmeiß ihn hinaus". Dann fängtder Schläger an: „Herr Baron, wie viel hat dieser Strafe verdient ?"Der Baron sagt entweder: 2 eiserner, oder blutige, oder schmierigeoder gewöhnliche Hiebe. Und dann haut der Schläger dem Diebdie Hiebe auf die Hand, die er verdient hat.
Im schwäbischen Richterlesspiel ist gleichfalls der KönigRichter 2 . Es gibt ein Schweizer Spiel namens „gemeinammelen",wo der Landjäger den Dieb vor den Gemeindeammann bringt undihn da abbitten läßt 3 . Advokatenspiel 4 nennt man ein Fragespiel,§ 94. bei dem die Antwort immer durch einen Vertreter gegeben werdenmuß. Um den Nachrichter scheint es sich in dem alten „desrichters spielen" zu handeln, wo offenbar jemand im Finstern ver-prügelt wird 5 .
Im Armesünderspiel 6 hat ein Wächter den Gefangenen aneiner langen Schnur und muß ihn gegen Angriffe (Lynchjustiz ?)verteidigen.§ 95. An die alte Hegungsformel „ich gebiete Lust und verbiete
Unlust" erinnert es, wenn es in einem Kinderlied heißt:
Ich bin der Herr von Rechen,
Verbiete Lachen und Sprechen,
Wer lacht und spricht,
Dem ein Pfand, gebricht 7 .
1 Graebisch, Kinderspiele aus der Grafschaft Glatz. MittSchlesVk. 15(1913), 275.
Ähnlich das Amtmannspiel. Schumann, Lübecker Spielbuch, S. 63,Nr. 114. Richterspiel am Niederrhein. Caro. Jahrb. f. niederd. Sprachf. 32(1906), 67. 70f. Der Kaiser kann begnadigen. Ebd. 67.
2 SchwäbWB. 4, 602., 3 SchweizJd. 4, 250.
4 Böhme, Kinderlied, S. 653.
5 DWB. VIII, 892 (16. Jh.) und V, 1698 (17. Jh.).
6 Schmitz, Sitten und Sagen des Eiflervolkes, 1 (1856). 85.
7 Wehrhan, Kinderlied 4, S. 45.
„Ich bin die Frau von Hechtebrecht" Schumann, Lübecker Spielbuch,S. 67, Nr. 126. „Ich bin der Herr von Steffen" Caro, Kinderspiele von Nieder-rhein. Jahrb. f. niederd. Sprachforschung 32 (1906), 77.