Rechtsbrauch und Kinderspiel. 41
tung. Die volkstümlichste und verbreitetste Erklärung war' die:der Daumen ist Gott Vater, der Zeigefinger Gott Sohn, der Mittel-finger der Heilige Geist. Rochholz 1 bringt nun diese Eiddeutungmit den Fingersprüchen der Kinder in Beziehung. Das ist zugewagt. Die kindlichen Fingersprüche halte ich für viel älter alsdie Fingerdeutung bei der Eidesverwarnung 2 . Daß man aberumgekehrt das Kinderverschen nachgeahmt hat bei der volks-tümlichen Aufklärung über die Schwurgebärde ist keineswegs an-zunehmen.
II. Ein geschlossenes Rechtssystem aus Kinderspielen §60.zusammenzustellen würde nicht gelingen; denn es sind nicht alleRechtseinrichtungen von Kindern nachgeahmt worden, ganz ab-gesehen davon, daß so manche Spiele uns wohl auch verlorengegangen sind. Die anschaulichen Formen des älteren Rechts,seine sinnenfrohe Symbolik 3 , die dem beobachtenden Kinde oftwie ein anmutiges Spiel vorgekommen sein mag, forderten jageradezu zum Nachspielen auf, wenn schon das Mitspielen nichtimmer möglich war. Die uns in kindlicher Verkleidung erhal-tenen Rechtsaltertümer stammen aus verschiedenen Zeiten, dieeinzelnen Stücke und Bruchstücke passen nur selten undzufällig zusammen. Frühes und Spätes steht oft unver-mittelt nebeneinander, wie nicht anders zu erwarten ist. Soverträgt sich ja auch im Volksglauben Heidnisches mit Christ-lichem. Die Kinder bringen in heidnischer Weise Beerenopfer,z. B. den sogen. „Zoll" 4 , daneben aber spielen sie naiv harmlos 5
1 Alamann. Kinderlied und Kinderspiel aus der Schweiz, 1857, S. 99ff.
2 v. Künssberg, Schwurfingerdeutung und Schwurgebärde, ZSchweizR. 239 (1920), S. 384ff.
3 Die sogenannten Rechtssymbole waren keineswegs auf den Kreis desRechtslebens beschränkt; sie gehörten auch dem sonstigen Leben, der.Kunst,Religion usw. an. Daß dann z. B. der allgemeine Brauch des Halmziehensebenso im Rechtsleben wie im Kinderspiel vorkommt, ist selbstverständlich.Vgl. Zingerle, Kinderspiel im Mittelalter, 32f.
4 Vgl. Hepding, Über alte Bräuche beim Beerensammeln. ZVk. 27(1917), 278 und oben §42.
5 Im Mittelalter dachten auch die Erwachsenen naiver über die Nach-ahmung religiöser Bräuche. Vgl. A. Franz, Die Messen des Mittelalters,1902, S. 754. (Zwei Meßparodien des 15. Jahrh.). Religiöse Parodien auchbei Drost, Nederl. Kinderspel, 129.