40 E. Frh. v. Kü.nssberg:
lieferung weiter gespielt, vielleicht, weil sie sich besonders demkindlichen Bedürfnis angepaßt haben; sie sind heute keine be-wußte Nachahmung mehr. Als Beispiel können da die Lauf- undFangspiele mit einem Freiort oder Asyl dienen.
§ 57. Selbstverständlich muß man vorsichtig sein und darf auf der
Suche nach Altertümern nicht einfach alles als Überbleibsel an-sehen. Wer Pilze sucht, darf nicht alle mitnehmen. Ebenso selbst-verständlich muß man sich hüten, in Fällen, wo man Parallelenin Rechtsbrauch und Kinderspiel findet, gleich eine Abhängigkeitfestzustellen, gleich ein Rechtsaltertum finden zu wollen; ist esdoch eine allgemeine Regel vergleichender Forschung, daß zweiähnliche Dinge nicht unbedingt voneinander abstammen müssen,sondern auch eine gemeinsame Wurzel haben oder unabhängigvoneinander entstanden sein können. Solche Parallelen könnenaber trotzdem sehr wertvoll sein zur Aufklärung. Der erschwerte
§ 58. Wurf ist z. B. im Ritus des älteren Rechtes ganz geläufig, wann 1ainer in ainem satfeld kennen hat, so soll er auf bloßem fueß stehen,den. ainen fueß in die hand nemben und also fer er mit ainem aiwirft, als fer sollen seine hennen frei gehen. Wenn wir nun auch imKinderspiel in vielen Fällen Erschwerungen des Wurfes finden,das nach rückwärts werfen, auf einem Bein stehend werfen usw.,so wäre es zum mindesten höchst unvorsichtig und voreilig, daeine Abhängigkeit von diesen Rechtsbräuchen feststellen zu wollen.
§59. Oder ein anderes Beispiel: Allbekannt ist das Fingerdeuten
in der Kindersitte. Wohl jedem Kinde werden einmal die Finger-chen, die es mit großer Neugierde und Freude als vielseitiges Spiel-zeug entdeckt, erklärt. „Das ist der Daumen, der schüttelt diePflaumen usw." 2 .
Dazu gibts eine Parallele im Rechtsleben. Bei der Eides-verwarnung wurde dem Schwörenden wohl in naiver Weise erklärt,die emporgestreckten Schwurfinger hätten diese oder jene Bedeu-
1 1671 Raschenberg (Salzb.) ÖW. I, 98 und sonst öfter. Vgl. Grimm,RA. 4 ,I,78ff. Grimm, Gesch. d. Sprache 4 , 41. v. Gierke, Humor im Recht 2 ,60.Fehr, Frau und Kinder in den Weistümern, S. 11, Anm. 6. v. Künssberg,ZRG. 46 (1912), 567. Das Axtwerfen im Märchen: Bolte-Polivka, Anmer-kungen zu Grimms Kinder- und Hausmärchen 3, 310.
2 Zu den verschiedenen Beispielen in den deutschen Spielbüchern (obenS. 34f.) vgl. das Catalanische bei Liebrecht, Zur Volkskunde, 1879, S. 390.