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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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30 E. Frh. v. Künssberg:

der Grund dafür, daß Kinder beim Grenzgang um einen Grenz-stein geführt werden 1 . Knüpfen sich doch auch andere religiöseRiten an den Grenzstein. Von der oberen Nahe wird der Brauchberichtet, daß der Säugling, der beim Stillen Schwierigkeitenmacht, an einen Dreigrenzenmarkstein 2 getragen und unter An-rufung Gottes herumgetragen wird; ebenso auch wenn er ent-wöhnt werden soll. Ja, man schlug wohl auch ein Stück vom Mark-stein ab und nahm es mit heim um seiner Wirkung sicher zu sein 3 .Auch in anderer Weise kann die höhere Gewalt, die den Grenz-stein umschwebt, dem Kinde helfen. Heidelbeeren pflückendeKinder legen auf einem Grenzstein drei Wählen (Heidelbeeren),welcher daher der Wählestein heißt 4 ; sonst verschütten sie ihrenErtrag. Das Kind opfert also am Grenzstein.

§ 43. Ob das Durchkriechen durch die Mauer, das beim Grenz-

begang vorkommt 5 , irgendwelche Beziehungen zu dem abergläu-bischen Durchkriechen durch Bäume, Steine usw. hat, mag dahin-gestellt bleiben; ist es doch ebensogut denkbar, daß man nur sichganz genau an die Grenzlinie halten wollte beim Umgang; wenndiese durch eine Mauer führte, so mußte man eben da hindurch.

Der religiöse Einschlag fehlt auch der Mitwirkung der Kinderbeim Strafvollzug nicht. Schulkinder mußten wie erwähnt bei derHinrichtung Sterbelieder singen, um die Feier eindrucksvoller zugestalten 6 .

§ 44. Das unschuldige Kind steht unter dem Schutze des Himmels,

auch gegen den weltlichen Richter. Der Himmel rächt es, wennein grausamer Richter ein unschuldiges Kind hinrichten läßt. Das

1 Knuchel, Umwandlung, 108 (mit weiterer Literatur), der jedoch indem Führen um den Grenzstein nur eine Milderung der Grenzohrfeige sieht.

2 Über die Besonderheiten solcher Punkte vgl. Grimm, Grenzaltertümer(Kl. Sehr. 2, 65ff.). Strnadt, Grenzbeschr. von Landgerichten des Innviertels,1913, 735. 759.

3 ZRhWVk. 2 (1905), 180f. Zu diesem Ritus vgl. Knuchel, Umwand-lung, S. 27 (Ehepaar tanzt um einen hl. Stein, damit die Ehe fruchtbar unddie Frau gut stillen kann; französisch), ebd. S. 58 der württemb. Brauch,Kühe dreimal um den Grenzstein zu führen unter Aussprechen der drei höch-sten Namen. Weitere Beispiele für Steinumwandlung ebd. 55ff.

4 ZRhWestVk. 8 (1911), 178. Vgl. ebd. 1 (1904), 231.

5 Grimm, Grenzaltertümer 65, berichtet von 2 Fällen in Hessen.

6 Renger, Hinrichtungen als Volksfeste. Süddeutsche Monatshefte 10(1913), 2, S. 8ff.; vgl. auch §13.