Druckschrift 
Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

26 E. Frh. v. Künssberg:

blaue Nestel auswerfen 1 . Zedlers Universallexikon (1731) 9, 1375verzeichnet den Brauch, bei der Grenzbesichtigung Nisseln 2 , Bre-zeln, auch kleine Münzen unter die Jugend auszuwerfen 3 .§ 36. Die Geldspenden an die Kinder, die einer Rechtshandlung

wie z. B. dem Grenzumgang beiwohnten, konnten verschiedenerArt sein. Sie haben bald mehr den Charakter einer Gebühr 4 , baldwieder mehr den eines Geschenkes; das einemal bekommt jedereinzelne Knabe den gleichen Betrag, meist einen Pfennig, das andere-mal werden die Münzen nach uralter Sitte, die in die römischeKaiserzeit zurückreicht, ausgeworfen und jeder mag sehen wie vieler erhascht, oder es findet ein Wettlauf nach dem Gelde statt 5 .Meist waren es landläufige, gangbare Münzen (geringen Wertes,selten von Silber), bisweilen aber eigens zu dem besonderen Anlaßgeprägte Denkmünzen, seien es nun Währungsmünzen oder auchbloße Rechenpfennige 6 . Zur Freude der Kinder hat man wohlauch dann, wenn keine besonderen Münzen geschlagen wordenwaren, neue, möglichst blanke Pfennige, Heller oder Kreuzer ge-nommen, deren Kupfer wie Gold glänzte. Ein Austeilen von Pfen-

1 Gerlach, Chronik von Lauchheim, 1907, S. 102.

2 Im DWB. ist unter ,,Nissel" aufNiesei" verwiesen und unterNiesei"wieder zurück aufNissel". Die Bedeutung Nestel ist aber zweifellos.Nesteln (Schnüre oder Riemen in der Regel zum Durchziehen durch einKleidungsstück) finden wir als meist geringwertige Gabe in Rechts- undVolksbrauch. So z. B. in schwäbischen Urkunden, Fischer, SchwäbWB. 4,2000L Vgl. SchweizJd. 4. 841. Birlinger, Volkstümliches aus Schwaben 2,186, 199, 282. Rote Nestel wurden vom Brautpaar den Gästen verehrt, umsie auf den Hut zu stecken, das bringt dem Brautpaar Glück. Schmeller,BayrWB 2 . I, 1767f. DWB. 7, 627. Nestel austanzen Böhme, Geschichte desTanzes in Deutschland 1 (1886), 202. Mit zwei Dutzend blauseidenen Nestelnlöst sich ein Junker, der von den Jungfrauen an seinem Geburtstag unver-sehens am Stuhl oder Tischbein angebunden worden war. 16. Jhd. v. Gutten-berg, ArchKulturg. 14 (1919), 73.

3 Eine Hand voll Stifte als Geschenk an die Buben erwähnt Reichhardt,Deutsche Feste, 1908, S. 146. Beim Schul- und Volksfest des Wiesengangs inWorms gibt esvor die Knaben Ballen und Glücker, vor die Mägdger Nadel-büchsger, Fingerhüth und Glaßschnür, auch 2 Ringelchen, den einen von Messing,so ein Kugelring, den andern mit eine/n gläßernen Steinchen' 1 (vgl. S. 10).

4 Urkundsgeld wird gegeben, da eine öffentlichrechtliche Zeugnispflichtnicht bestand, damit eine privatrechtliche Zeugnispflicht begründet wurde.Schröder-Künssberg, RG. 6 , 92, Anm. 11, a. M. v. Amira, GGA., 1896,205. Münzen als Urkundsgebühr Lindner, Veme, 614.

5 Siehe oben S. 11 Anm. 9.

6 Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münzkunde und Geldgeschichte, 1904,S. 26 ff.