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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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24 E. Frh. v. Künssberg:

berichtet, daß er bei einer Grenzregelung zwei Wagen mit Brotnachfahren ließ und das Brot unter die jungen Leute warf.Sagedas einer dem andern und seinen Kindern, dass König Ludwig heuteKundschaft gegangen hat zwischen Bayern und Schwaben; was derLech herüber legt gen Bayern, das soll Bayern gehören, und was ergen Schwaben legt, soll Schwaben gehören". Als das Brot zu Endeging nahm er einen Eisenhut, füllte ihn mit Pfennigen und warfsie unter das Volk zu ewigem Gedächtnis 1 .§33. Obst wird den Kindern wohl die liebsteZeugengebühr" ge-

wesen sein, den Kleinen sicher lieber als Geld 2 ; ja man kann viel-leicht die Vermutung aussprechen, daß diese Rechtsquellen, indenen von Obstspenden die Rede ist, die kleineren Kinder meinen,während dann an größere Jugend gedacht ist, wenn eine Münz-spende vorkommt. Wird ja doch die strafrechtliche Zurechnungs-fähigkeit eines Kindes unter sieben Jahren nach dem Märchen,,Wie die Kinder Schlachtens miteinander gespielt haben", in derWeise geprüft, daß ihm ein Apfel und ein Gulden vorgehaltenwerden; greift es nach dem Apfel, so wird ihm die Tat nichtzugerechnet, es heißt ein Apfelkind (dän. äblebarn) 3 . Die Wahlzwischen Apfel und Münze findet sich schon bei einem griechischenRedner Hyperides 4 .

Kinderfreundlich ist die Ordnung des Wetterauer Wasser-gerichtes 5 :die herrschaft dieses Wetter augischen bezircks sollen billigalle zehn jähr oder wann sie ihre grenze besuchen und umgehen, wodan ein pfähl geschlagen, denselben zum gedächtnis der gegenwärtigenfugend zeigen und weisen. Auch sollin hauptmann und richter, wansie in ihrem amt sein, von Schülern ein psalmen oder gute liedersingen lassen, oder da keine schuler und sonst kinder bey einandersind, ein korb voll bim, kirschen oder äpfel, oder einem jeden einen

1 Grimm, Grenzaltertümer (Kl. Sehr. 2, 63L). Auswurf von Nesteln,Brezeln und Münzen: Zedler, Univ.-Lex. 9, 1375.

2 Ein kint den apfel minnet

Und naeme ein ei vür des riches lanty. d. Hagen, Gesamtabenteuer 21, 54. Vgl. Zingerle, Das deutsche Kinder-spiel im Mittelalter, S. 4.

3 Grimm, RA. 4 I, 579.

1 Bolte-Polivka, Anmerkungen zu den Kinder- und Hausmärchen derGebrüder Grimm I 203, wo weitere Literatur zur Aptelprobe. Auch die zu-künftigen Neigungen des Kindes werden ähnlich erforscht. Meyer, Bad.Volksleben 17.

5 Grimm, Weist. 3, 467. Vgl. ebd. 464 n.