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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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22 E. Frh. v. Künssberg:

Wenn beim Einschlagen von Pfählen gesungen wurde, so wirdzunächst an ein Arbeitslied zu denken sein, das den Takt bei derArbeit angab. Man ist versucht das anzunehmen, obwohl die eineNachricht, die wir haben, von einem Psalm spricht und als Zweckdes Gesanges nur das Gedächtnis der Jugend anführt. Bey ein-schlagung des pfahls sollen Hauptmann und Richter zum Gedächtnisder Jugend einen Psalmen oder ein ander geistlich Lied singenlassen .... auch wohl spielleuthe wie von alters gebrauchen 1 . Auchden Strafvollzug hatten die Kinder mit Gesang zu begleiten. Bei§ 29. Hinrichtungen waren es Sterbelieder 2 , bei Prügelstrafen und anderenEhrenstrafen vermutlich Schmäh- und Spottlieder. Wie weit dabeider Rhythmus des Liedes mit dem Prügeltakt übereinstimmte,muß dahingestellt bleiben 3 . Die Prügel mußten ja aufgezähltwerden. Züchtigung unter Gesang der Kameraden finden wir imSchulstrafrecht 4 , aber auch sonst. Das Recht des Gesindes St. Mi-chaeli in Hildesheim 5 enthält genaue Vorschriften. Wer die Arbeitversäumt, wird in folgender Weise gestraft: de lutke voget . . .theet se ene over enen blök unde de voget singet sinen medegesellen vor,unde de gesellen singet one na. Unde under de tid sleyt one de tuchte-mester van dem vogede der to gesät vor de broke, so vaken ome gud,duncket. Item van aussen nagescr. stucken plecht me enen to vorrich-tende, we nicht jegenwordich is, wenne me enen vorrichtet ane orloff,item we de nicht ensinget, wen me enen tuchtiget. Es ist nun freilichfraglich, ob Kinder mitbeteiligt waren. — Sterbelieder hattenden Zweck, die religiöse Feierlichkeit zu erhöhen. Bei den Liedernwirkten verschiedene Momente zusammen: die Strafverschärfungdurch den allgemeinen Spott, daneben die erzieherische, insbeson-

1 Wetterauisches Wassergericht, Grimm W. 3, 464, Anm.

2 Renger, Hinrichtungen als Volksfeste. Süddeutsche Monatshefte 10(1913), 2, S. 8ff.

3 Vgl. das von mir in Zeitschr. f. Rechtsg. 1920, germ. Abt., veröffent-lichte Prügellied aus der Erbbergwerksordnung von Eisenerz 1670, sowie dasBritschenlied aus dein Züricher Weinspiel des H. R. Manuel 1548 (hrsg. Tu.Odinger, 1892, Hallesche Neudrucke Nr. 101, 102, S. 123L). Spießrutenliederbei Handelmann, Volks- und Kinderspiele in Schleswig-Holstein 2 , S. 43f.

4 Boesch, Kinderleben in der deutschen Vergangenheit, S. 102. Schul-kind nackt an einen Pfosten gebunden und während es mit Ruten gestrichenwird, daß es blutet, müssen die andern Schüler ein Lied singen. Becker,Chronika eines fahrenden Schülers (K. A. Schmid, G. d. Erziehung II, 2,S. 1151.

5 Grimm W. 3, 254.