20 E. Fbh. v. Künssberc:
/ häubel di, i häubel di,Der Stein steht in der Erde,Und was no net ghäubelt ist,Muß heut no ghäubelt werde 1 .
Wenn in Brandenburg der neue Besitzer auf den Grenzhügelgesetzt wird 2 , so kann der Brauch sich wohl aus dem Stauchenentwickelt haben, daraus abgeblaßt sein; dieser Sitzritus wirdaber als Symbol der Besitzergreifung empfunden worden sein.
§ 24. Kinder, die in einem Jahre die Opfer waren, werden schon
dafür gesorgt haben, daß im nächsten Jahr andere daran kamenund die Sitte nicht ausstarb; denn dann konnten sie auch dieGenugtuung haben, mitlachen zu können. Mit der Erinnerung andie schmerzhafte und beschämende Behandlung verknüpfte sichaber die an den Grenzverlauf, insbesondere an den so gefährlichenGrenzstein. Die Dalkinger wußten es gut, weshalb sie von altersherden Brauch gehalten, daß sie keinen zu einem „Untergänger"annahmen, er sei denn allda zu Dalkingen geboren und erzogen undein Dalkinger Kitid 3 .
§ 25. c) Es gab aber ein noch drastischeres Mittel, die Erinnerung
an ein Ereignis, eine Tatsache, festzuhalten und das waren Prügel,
Butenstreiche. Diese sollen nun nicht bloß ein Gedächtnisbehelf
• sein, sondern auch gleichzeitig ein erziehliches und abschreckendes
Mittel. Am deutlichsten zeigt sich dies, wenn jugendliche Zeugen
§26. einer Hinrichtung etwas abbekamen. Baluzius 4 berichtet ausFrankreich, daß zu seiner Zeit (17. Jhd.) in manchen Gegendendie Eltern ihre Kinder mitnehmen, wenn eine Hinrichtung statt-findet und während der Vollstreckung die Kinder mit Butenstreichen, damit sie vor dem größeren Unglück behütet werden.Gleichfalls aus dem 17. Jahrhundert wird uns ein Fall aus Han-nover überliefert, aus Meinersen. Nach der Hinrichtung einesVatermörders wurden einige von den zuschauenden Bauernsöhnendurchgeprügelt 5 .
§ 27. Auch bei der Grenzbegehung kam Prügeln von Zeugen vor,
1 Th. Knapp, a. a. O. I, 146.
2 Mielke, BrandenbVk. 107.
3 WürttLändlRQ. I, 298.
4 Grimm, RA 4 I, 199, Anm.
5 v. Bar, Gesch. d. Strafrechts I, 142. Pritschstreiche an Kinder zumGedächtnis bei Errichtung eines Galgens. 1743 in Reichsstadt. Mitt. d.nordböhm. Exkursionsklubs 19 (1896), 363.