Rechtsbrauch uad Kinderspiel. 19
war der Anlaß, daß es auch im Spiele nachgeahmt wurde 1 . Unswird auch berichtet, daß die Knaben nicht mit dem Gesäß auf §21.einen schon stehenden Stein gestaucht wurden, sondern mit denKöpfen in die Grube, die für einen neuen Stein bestimmt war 2 ,damit . . . desto gewisser und kundebarer zeichen seyn, hat man aufsolchen platz ein loch gegraben, darin zur gedächtniss die zugezogenenjungen knaben mit den köpfen gestutzet, auch mit einer pistole dareinegeschossen*, und demnächst ein stein drein gesetzt". Obwohl dabeinicht ausdrücklich hingewiesen ist auf die grausame Strafe desEingrabens für Grenzverletzer, so ist der Zusammenhang doch nichtunwahrscheinlich. So wie die Kinder im Scherz als Marksteingesetzt wurden, so war es im Ernstfall als Strafe angedroht 4 . EineErgänzung der urkundlichen Stelle aus dem Westerwald bieteteine mündliche Überlieferung vom Jahre 1852 aus Oberösterreich 5 :Knaben, die beim Setzen eines neuen Marksteins zusehen, werdenvon den Arbeitern angelockt unter dem Vorwand, sie sollten helfen.Gleich werden sie gepackt und verkehrt in das Loch gesteckt,das für den Stein gegraben war. Nachdem sie so baumgestanden(= kopfgestanden) waren, wurden sie wieder losgelassen und ge-fragt, ob sie sich nun die Grenze gemerkt hätten.
.Mädchen mußten sich auf den Grenzstein setzen und wurden §23.gepufft. Das hieß in Württemberg häubeln oder zobeln 6 . Dazuwurde getanzt und gesungen:
1 ZVk. 14 (1904), 371: Moristoansetzen (Drischlagspiel im oberen Inn-tale). Mehrere Burschen, die Marksteine darstellen sollen, werden in Abstän-den in der Stube postiert. Der Bauer richtet bald an diesem, bald an jenemherum, bis er an einen kommt, hinter welchen man heimlich einen Teig aufden Boden gelegt hat. Der Bauer faßt den Burschen unter den Achseln, hebtihn in die Höhe und setzt ihn unsanft auf den Boden wo der Teig liegt.
2 1694 Grimm W. I, 602.
3 Hineingeschossen wurde zur Vertreibung der Geister. „Schüsse dergewehrten Bauerschaft" erwähnt beim Flurumgang auch Zedler, Universal-lexikon 9,1375; wenn man aber wegen der Nachbarn davon Unruhe befürch-tet, soll man Trommeln und Pfeifen nehmen. Laute Musik ist beim Grenz-begang etwas Geläufiges. Lärm beim Flurumgang mit einem Brett und einemStück Holz vgl. Schoenaich, ZSchles. 38 (1904), 377, vgl. die Burgfried-bereitung zu Schwanberg 1776. mit voranreittenden trampettenschall undfügenden Jahnen, . . mit drumbl und pfeiffenspüll . . mit ungemein krachendengeschüz SteirGerichtsbeschr. (Mell-Pirchegger), S. 253; ebd. S. 331.
4 Verkehrt eingraben des Grenzfrevlers. Vgl. Günther, Idee der Wieder-vergeltung I, 248.
5 Vernaleken, Alpensagen, 394.
6 Zum Häubeln vgl. Meyer, Bad. Volksleben, 84; zum Zobeln ebd. 107.Vgl. S. 18.Anm. 5. 2 *