Rechtsbrauch und Kinderspiel. 11
Grenzpunkt verband. Was konnte nun besser den Ernst derganzen Handlung unterbrechen, als ein heiterer oder derber Spaß 1 ,der ein allgemeines Gelächter auslöste, ein Scherz, dessen Kostennatürlich auch irgend jemand tragen mußte. Manche Scherz-handlung hatte ehemals einen anderen, tieferen Sinn 2 , wurde abernun, nachdem die eigentliche Bedeutung vergessen war, nur vonder heiteren Seite aufgefaßt. Solche überraschenden Ereignissewaren das Ohrenzupfen 3 , Ohrfeigen 4 , Haarrupfen 5 , Prügel 6 , in denBach stoßen 7 und für den Grenzbegang natürlich vor allem charak-teristisch das Stauchen 8 auf dem Grenzstein. Vollkommen harmlosund doch außerordentlich vergnüglich war gewiß das Wettlaufender Knaben nach einem bestimmten Stein, auf dem einige Münzenhingelegt wurden 9 ; noch größer war wohl der Spaß, den die Er-wachsenen hatten, wenn die Jugend sich um die ausgeworfenenMünzen, Äpfel oder Nestel balgte 10 . Recht derb ist hingegen derScherz zu nennen, der bei einem Grenzgang in Schlesien im Jahre1587 sich ereignet haben soll, daß man nämlich allen anwesendenMännern die Barte abschnitt. Nur der Bürgermeister kam unbehel-ligt davon, da er sich beizeiten entfernt hatte 11 . Waren also schon
1 Vgl. O. v. Gierke, Humor im deutschen Recht, 2. Aufl., 60f.
2 Vgl. §10.
3 Siehe §18.
4 Siehe §19.
5 Siehe §20.
6 Siehe §27.
7 Stoßen in den Grenzbach beim Grenzbegang in Barntrupp (Lippe).ZRhWestfVk. 2 (1908), 73. Vgl. den „Wasservogelumritt" in Adeldorf a. d.Vils, der aber kultische Bedeutung hat. Grimm, Grenzaltertümer (Kl. Sehr. 2,64). Vgl. Meyer, Bad. Volksl. 89, 142L, 147L, 220. Der Grenzbach derJugend gezeigt: 1776 Steir Gerichtsbeschr. (Mell Pirchegger), S. 252.
8 Siehe §21.
9 „den hüben zu laufen umb eenen kreitzer nach den krentzstein thut 6 alb".Bürgermeisterrechnung König im Odenw. 1722, HessBIVk. 2 (1903) 41.
10 Vgl. weiter unten §§ 31 ff. Dieser Spaß entspricht der Belustigung,die der Hof an dem Tumult des Volkes hatte, wenn es bei Kaiserkrönungenund anderen großen Festen ans Preismachen ging. Vgl. Sieber, Volksbelu-stigungen bei Kaiserkrönungen ArchFrankfG. 3 11 (1913), 67ff. Das Preis-machen wird im Kinderspiel nachgeahmt: da werden Bohnen ausgeworfenmit dem Rufe „Bohnenpreis!" Meyer, Kinderspiele aus der Eifel. ZVk. 26(1916), 364.
11 J. Grimm, Grenzaltertümer (Kl. Schriften 2, 63). RA. 4 I, 203. Daswar wohl eine Übertreibung des Bartzupfens, das, ähnlich dem Ohrzupfenvorkam. John, Sitte, Brauch und Volksglaube im deutschen Westböhmen,1905, 335. Vielleicht ist das Rasieren von Neulingen wie es unter Hand-