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100 Currentgulden (zu je 4 Mark), and einigen andern Neffen undNichten zusammen 400 Currentgidden. Jeder seiner Testamentsvoll-strecker erhall 1 „tassea argentea, vulgariter eyn silvern schaell".Der Pastor Nicolaus von Opladen soll seine schwarze rotli gefütterteTunica erhalten, sein Diener Goswin die gewöhnliche schwarze Tunica,und die graue genannt „rydrock", seine Magd endlich 8 Goldgulden:wenn nun noch etwas übrig ist, so sollen das die Armen haben. —Fünftens: Zu seinen Testamentsexekutoren ernennt er Wilhelm Gr.von Nuwenair Herr in Morse und Bedber, Gumpert Gr. von Nuwenairund Herr in Alpen, Joh. Gropper „legum doctorem, ven. curieGol. sigilliferum" Scholaster, Andreas Bardwick „sacro paginelicent." Kanonich, Heinrich Craen Kanonich, und Mag. EverhardBück von Venlo Vikar — die 4 letztern sämmtlich von 8. Gereon.Die beiden Grafen werden dabei gebeten nötigenfalls die Durchfüh-rung des Testaments mit ihrem in ihren manchfachen Aemtern ge-gründeten Einfluss zu verteidigen, der Vikar aber soll „agitando etsollicitando" den andern hilfreiche Hand leisten.
Das Testament ist gemacht vor dem ßfi'entl. Notar Anthonius Merca-toris de Horst, cler. Leod. dioo., und vor Nicolaus Museler Pastor in Opla-den, 2 Priestern von S. Brigida, und den Köln. Clerikern Leonhard und JohannMaes als Zeugen. — Original (mit Notariatszeichen) im Archiv von S. Gereon.
1529, Nov. 27., bekunden „dechan unnd capittell der collegiaten kir-ehen zo s.o.", dass ihr verst. Mitkanonich Leonh. Maes eine Stiftung gemachthat, nach welcher die Kanonichen mit Vikaren und Chorisocion an einemFreitag eines jeden Monates zwischen derSextund der „hoemyss" die 7 Buss-psalmen „lantzem unnd mit innichheit" lesen, und dann in Procession durchden Umgang ziehend die Litanie, wie in der Pastenzeit singen sollen. Unterdie dabei Gegenwärtigen ist jedesmal ein oberl. Gulden (= 4 Mark) zu ver-teilen. Ausserdem sollen die Kanonichen etc. das Fest des h. Leonhard als„festum simplex novem lectionum" feiern, und dabei im ganzen 4 oberl. Gul-den erhalten. Diese 16 Gulden sind einer von der Stadt Neuss jährlich zuzahlenden Rente von 32 Gulden, welche L.M. gekauft und seinem Stifte ge-geben hat, zu entnehmen; die übrigen J6 Gulden müssen dem Convent vonS. Agatius „anders zo den 10000 merteler gnant" gegeben werden. — Original(mit dem Siegel „ad causas") in doppelter Ausfertigung im Archiv von S.Gereon.
652.— 1530, Juli 20. Erzb. Hermann verleiht dem Degen-harcl Halsen ein Kanonikat in S. G.
Hermannus dei gratia sancte Coloniensis ecclesie archie-