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Chordienst sorgen sollen. Für die übrigen Tage sollen die 2 Vikareder Altäre zur h. Jungfrau und zum h. Victor den 5 Priester-^Kanonikern als Coadjutoreu beigegeben werden, so dass von genannten7 abwechselnd immer je einer die Messen in einer Woche zu, haltenhat. Die 2 Vikare der Altäre zum h. Paulus und zum h. Nicolaussollen an den Wochentagen statt der Diakon-Kanoniker das Evan-gelium singen. Ferner sollen (die?) 2 „socii praebendati habentespraebendas balneatorum dictorum buysgenoysen", welche ihreEinkünfte con Büderich und Viersen beziehen, an den Wochen-tagen statt der Subdiakon-Kanoniker die Epistel singen. Endlich sollendie zwei erstgenannten Vikare auch den Chordienst an den Wochen-tagen mitbesorgen. — Zur Besoldung dieser besonderen Dienste sollendie Vikare und socii jährlich von jeder Pfründe („tarn mortuorumquam vivoruin") 3 mr Kölnisch haben. Dieses Geld soll der Red-dituarins immer zu st. Remigius „ex tribus corporibus praebenda-rum" nehmen und den genannten auszahlen. — Auch sollen die Ca-nonici licentiali, welche zu den Schulen gehen oder in die Fremdereisen zu ihrem Dienst in der Kirche verpflichtet bleiben. Ist irgendJemand verhindert seinen Dienst zu leisten, so sollen Dechant undKapitel für die Vertretung sorgen. — Angehängt waren das Siegelder Kirche „ad causas" und die Siegel der 3 Commissare.R. B. fol. la u. b.
409.— 1359, Mai 1.3., bekundet der Köln. Cleriker und kaiserl.Notar Everhard, Sohn Hermann's von Hörn amtlich, dass am selbenTage zur Zeit der Prim im Kapitelssaale von S. Gereon vor ihmerschienen sind die 2 Vikare an S. Gereon, Florekin von Erpel undChristian der frühere Kaplan Johann''s des Bischofs von Scopia,sowie die 2 Laien Gerhard von „Burenheim" und Arnold von Bra-debeke, und dass diese 4 auf Befragen einstimmig erklärt haben, dass,soweit sie zurückdenken können, der Platz vor dem Umgange („am-bitus", auf dem Rande steht „area ante porticum") von S. Gereonbis zur Kirche S. Christoph immer als zur Freiheit (emunitas) vonS. Gereon gehörig betrachtet worden sei, namentlich sei jene Stelle,als sie einmal durch Blutvergiessen befleckt gewesen, durch den ver-storbenen Bischof J. von Scopia als den Weihbischof des verstorbenenBischofs Walram reconciliirt worden. Zeugen waren bei dieser Er-