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legene Häuser in Erbpacht erhalten haben. Die Pächter sind ver-pflichtet, die 2 Häuser vor dem Verfalle zu schützen und an die Ver-pächter jährlich zu Weihnachten 20 Köln. Schillinge und zu Johannüebensoviel zu zahlen. Ist ein Zins 14 Tage nach dem Verfalle nichtentrichtet, so fallen die Häuser an die Verpächter zurück und be-halten diese dabei ihr Recht auf jenen nicht geleisteten Zins. Ausser-dem haben die Pächter jährlich zu Weihnachten von den 2 Häuserneinen Hofzins von 13 x \ % den. an den Convent in Dünnivald zu ent-richten. Wollen die Pächter die 2 Häuser einmal verkaufen oderverpfänden, so 'müssen sie dieselben den 7 Priestervikaren zu einembilligeren Preise geben als anderen Personen. — Der Dechant Georgvon S. Gereon hat anstatt der Pächter sein Siegel angehängt.
Original in S. Gereon. — Siegel abgerissen.
1399, Juni 26., verkaufen die Eheleute Hermann Valke und Ailheidden 7 Priestervikaren an dem untern der beiden obengenannten Häusern —das obere gehörte damals Johann van "Wijs und Erben — einen Jahrzins von6 Köln. Mark, zahlbar halb zu „kirmissen" = Weihnachten und halb zu Jo-hannis. Sie bestätigen dabei ihre Verpflichtung, dem Kloster von Dünewaldjährlich einen Hofzins von 13 pennyngen und 1 hellinck zu entrichten. DasHaus lag in der Pfarrei S. Paul und gegenüber dem „Nyperwald". Die Ur-kunde wurde besiegelt durch Johann van der Burch, Kanoniker an S. Ge-reon und durch Matthias Hase, Pastor zu Opladen. — Das deutsehe Original,welches noch beide Siegel hat, in S. Gereon.
1397, Juli 10., bekundet Johann von Anroyde — vielleicht derselbemit dem vorgenannten Johann von Wijs — dass er das andere der beidenHäuser gegen einen Jahrzins von 6 Mark von den 7 Priestervikaren geerb-pachtet hat. Besiegelt durch Johann v. Anroyde und Pastor Matthias Hase vonOpladen. — Lat. Original in S. Gereon.
396.— 1354, Februar 21., schreiben der Dekan und das Ka-pitel von S. Gereon an die „ven. matrona dna Bela de Swalmen",Herrin in Tornig, Wwe des Bitters Arnold von Bacheim, dass siegemäss dem beigefügten (uns nicht erhaltenen) Transfix den Verkaufgutgeheissen haben, gemässs welchem der Kanoniker Johann de Castrosein (oben 1350, Sept. 3., erwähntes) Haus ihr übertragen hat.
R. B. 5a.
397.— 1354, März 3. (crastino dominica qua cantatur In-vocavit), bekunden Joh. Boysenboym und seine Frau Jutta, welche