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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
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166
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168. 1277, April 9., bekundet Erzb. Sifrid, dass der Erzb.Conrad und mit ihm die Cardinallegaten P(etrus) und Hugo, sowienach ihm der Erzb. Engelbert vergebens gesucht haben, das durchGüterverschleuderung, unverbesserlichen Ungehorsam und andereschwere Vergehen (negligentiis et excessibns gravitras") berüch-tigt gewordene Kloster zu Mechtern zu reformieren, dass bis in dkletzte Zeit einige der Brüder sich sogar mit Raub und Mord befleckthaben, und deswegen von dem loeltlichen Richter mit dem Tode bestraftworden sind; daher seien denn die Brüder in Verachtung geraten undfast Niemand mehr habe ihnen oder ihrer Kirche eine Gabe zuwendenwollen, ja böse Menschen hätten schliesslich sich nicht gescheut, die Kirchesammt den zugehörigen Gebäidichkeiten zu verbrennen. Eine Wiederher-stellung des alten Klosters sei daher nicht mehr thunlich. Da nunaber einige fromme Personen, weil die Stelle der genannten Kirche durchdas Blut 1 ) der Thebanischeu Märtirer geheiligt sei, ihn um Wieder-herstellung der Kirche gebeten und namentlich sein Getreuer, derRitter und Kölnische Schöffe Bruno Hardevnst sich erboten habe, dieKirche und die- anderen Gebäude ivieder aufzurichten und die nochvorhandenen Besitzungen und Einkünfte wieder in Ordnung zu brin-gen, wenn der Erzb. wieder fromme Ordenspersonen dorthin bringe,da ferner auch' die in die höchste Not geratenen noch übrigen Brüderdes früheren Klosters mit ihrem Propste ihm die sämmtlichen Be-sitzungen gegen Sicherung eines Lebensunterhaltes übergeben hätten,so habe er nun 13 Schwestern des Cistercienserordens aus dem Klo-ster Benden dorthin versetzt, welche, nachdem eine von ihnen alsAebtissin bestimmt sei, unter der Oberleitung des Cistercienserabtes vonAlteuberg an jener Stelle ein klösterliches Leben führen, und zu ihremUnterhalte jene genannten Güter haben sollten. Dabei tvird der KircheS. Gereon das ihr von alters zustehende Recht an dem Boden derMechterner Kirche gewahrt.Actum et datum a. d. mill. duc.septuag. septimo, feria sexta post octavas pasche.

R. B. fol. 139 b140 b. Bei E. Quellen III, 124 ff. gedruckt nachdem Original im Kölner Stadtarchiv. *

*) Der genannte Abdruck hat hier den Druckfehler (?)sagwine"stattsanguine".