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von S. G., der Edelmann Rutger von Becgindorp, Rembodo, Plebanoon Vredinaldenhooen, und Ritter Adam von Korinzich.
Die Urkunde ist gedruckt bei L. Korfch, Der alt. Kartular des K. Dom-stifts, p. 245.
167.— 1276 (oder 1277) schreiben der Propst Carsilius undder ganze Convent der Regidarkanoniker von Mechteren („ecclesiede Martiribus extra muros Col.") an den Erzb. Sifrid, dass dasan dem Orte ihrer Kirche für Christus vergossene Bltd der hh. Mär-tirer Gereon und seiner Genossen die Gläubigen und namentlich denErzb. Philip]} bewogen habe, an jener Stelle zu Ehren des Allmäch-tigen und der genannten Heiligen eine Kirche zu errichten und inderselben eine bestimmte Zahl von Regidarkanonikern unter einemPropste einzusetzen ; dass auch anfangs der geistliche und zeitliche Zu-stand ein guter gewesen, dass aber in den neueren Zeiten die schlim-men Zeitverhältnisse und der freche Ungehorsam einiger der Brüderdie Genossenschaft in geistlicher und weltlicher Beziehung gänzlichheruntergebracht haben; dass ferner die Erzbischöfe Conrad undEngelbert und die Cardinallegaten P(etrus) und Hugo sich vergebensbemüht haben, wieder bessere Verhältnisse herzurichten, dass schliess-lich die Kirche und die Oekonomiegebäude von Feinden verbranntworden seien. Sie übergeben daher die sämmtlichen noch übrigen Güterund Einkünfte dem Erzbischofe, und bitten ihn, dass er jedem vonihnen einen hinlänglichen Lebensunterhalt aus jenen Gütern anweisen,und an der heiligen Stätte eine neue Kirche und Genossenschaft er-richten möge. Sie selbst müssten zwar den Ort verlassen, würdenaber ihr geistliches Leben fortsetzen. Ihr Siegel haben atigehängtAlbert (der Grosse) vom Orden der Prediger, früher Bischof vonRegensburg, die Aebte von S. Pantaleon und S. Martin, der Priorder Prediger, der Guardian der Minoriten und endlich die Bittstellerselbst, welche letztere versprechen, ohne besondere Bewilligung seitensdes Erzbischofs ihr Siegel nicht iveiter gebrauchen zu wollen. „Datuma. d. mal. duc. septuag. sexto."
R. B. fol. 139 a—b. — Gedruckt nach dem Original im Kölner Stadt-archiv bei E. Quellen III, 119 ff. In dem Drucke sind auf S. 120 folgendeIrrtümer zu verbessern: Z. 14 ist zu lesen „non proficerent, ab incepto ita,quod etc.", Z. 31 lies „etsi" statt „et si", Z. 33 musB hinter „sed" noch „si"eingeschoben werden. Bndlich ist Z. 17 „mobili" in „mobilia" und Z. 21 derDruckfehler „ingem" in „ignem" zu verbessern.