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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
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Graf W. von Jülich gefangen gehalten wurde. Der Papst nies daherden Propst von S. Gereon und dessen Mitkanonich B. an, die beidenGegner auf Ostern (1201) nach Rom zu eitleren, Obschon nun derPropst von 8. Georg weder zu Ostern, noch in den nächsten 8 Wochenerschien, und ihmminor scientia, defectus aetatis, et quod in mino-ribus erat ordinibus coustitutus" vorgeworfen -wurde wegen welcherMängel er für die Dompropstei, mit der ein den Empfang der Diako-natsweihe innerhalb bestimmter Frist erforderndes Archidiakonat ver-bunden war, nicht geeignet war so wurde der Propst von S. Georgdoch nur zu den der Gegenpartei erwachsenen Kosten verurteilt, dieSache aber zur endgültigen Entscheidung den Pröpsten von S. Gereonund S. Severin und dem Dechanten von Bonn überwiesen. Die ge-nannten Richter entschieden zu gunsten des Propstes von S. Aposteln,aber der Spruch wurde (1202) von dem Gegner persönlich in Romangegriffen, iceil der eine Richter dem Propste von S. Aposteln ver-ivandt und ein anderer demselben enge befreundet sei. Wiewohl dieseGründe von der Gegenpartei zurückgewiesen wurden, so annulliertdennoch ivegen der Wichtigkeit der Sache und zur Vermeidung vonAergerniss der Papst die ganze Wahl, und trägt den Adressaten diesesSchreibens auf, das Domkapitel zu einer neuen canonischen Wahl zuveranlassen, oder aber, wenn diese nicht innerhalb eines Monates erfolge,mit apostolischer Vollmacht einen geeigneten Dompropst zu ernennen.

Gedruckt bei Higne 1. o. 2, 36 42, und in den Beilagen zu Eicker,Engelbert der Heilige, p. 303ff, Engelbert wurde noch im J. 1203 wirk-lieb Dompropst, vgl. Günther C. Dipl. 2, 78 (oder Ennen Qu. 2, 14) undMiraeus Op. Dipl. 1, 567.

42. 1203, April 12., im Lateran. P. Innocenz beauftragtden Bonner Scholaster G(erard) und Heinrich, Kanonikus von Marien-graden, mit der Untersuchung und Entscheidung der folgenden Sache,die ihm von den persönlich erschienenen Parteien, dem Subdekan desKölner Domes (Hermann von Broich l )) und dem Kanonich A(rnold)von S. Gereon vorgelegt worden war. Der Subdekan war für dieerledigte Pfarrstelle in Aldenhoven unter der Bedingung von demKölnischen Kapitel (conventus) präsentiert worden, dass er sofort ver-zichten werde, wenn sonst jemand auf das Putronatsrecht in Aid.Anspruch machen sollte. Einen solchen Anspruch erhob dann wirk-