Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
160
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160Wechſel⸗Rechnung.Wechsel gehefteten Billet, oder Nebenzettelchen oderdurch eine auf den Wechsel selbst gemachte Note, einenandern Freund am Zahlorte namhaft macht, bey wel-chem der Wechselinnhaber den Brief präsentiren und umseine Zahlung sich melden solle. Eine solche Adressewird abgefaßt:In Ermangelung der Acceptation und Zahlung istsich bey Herrn N. N. in Bremen zu melden. Oderkurz. Nöthigenfalls bey Herrn N. N.Proforma=Wechsel sind solche, welche inkeinem geschehenen Contracke, sondern nur in einer Be-willigung bestehen, daß jemandes Name als Remittent,um der Wechselform willen, in den Wechsel gesetzt wer-den dürfe, und diese werden in folgenden Fällen ausgestellt: Wenn z. B. jemand einen auswärtigen bösenSchuldner hat, an den er geradezu seine Forderungnicht fordern noch einklagen will, so kann er eines andern Freundes Namen als Geber der Valuta oder Remittenten in den Wechsel setzen, auch wohl in diesemdeutlich bemerken:Valuta von ihm erhalten obgleichderselbe keinen Stuͤber bezahlt hat, alles in der Absichtdaß der Bezogene, welcher den Wechsel für richtig undden Remittenten für den Eigenthümer desselben hält,dadurch bewogen werden möge, den Wechsel zu bezahlenKeller=Wechsel. Seit etwa 25 Jahren, ist einebesondere Gattung von Wechseln in Umlauf gekommen.Es sind die Keller-Wechsel, wovon Herr Buschin dem ersten Bande der Zusätze zu seiner Darstellungder Handlung folgende Nachricht ertheilt: Man schreibteinen Wechsel nieder, als käme er von einem entsernten Ort; der Namen des Trassanten und Remittenten