Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
101
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Zinn=Rechnung.101ders abgehandelt zu werden, weil die Vermischung nichtauf die nämliche Weise wie bey Gold und Silber ge-schiehet, und daher besondere Regeln erfordert.Es iſt oben ſchon erwaͤhnet worden, daß beym Zinnder Zusatz durch Bley geschiehet und zwar folgenderWeise. Wenn z. B. zu 1 ff Zinn 1 lb Bley geschmol-zen wird, so nennt man dieses 2 pfündig oder halbGut; kommt zu 2 fl reines Zinn 1 ff. Bley, so wirddieses 3 pfündig genennt, zu 3. ff. rein 1 lb. Bley,gibt 4 pfündig u. s. w. bis 9 lb Zinn und 1 fl.Bley gibt 10 pfündig Zinn oder Gut, höher kommtes nicht, sonsten heißt es fein Englisch Zinn.Das Verfahren dieser Rechnungsart gründet sich auffolgenden Regeln:a) Wenn der Preis und Gehalt vom rei-nen Zinn oder Bley bekannt ist, undman will den Werth eines Pfundesvom Gemischten suchen; so multiplicireman jeden Theil desselben mit seinem Preis, undaddire die Producte. Hernach dividire man dieAnzahl Pfunden vom Gemischten durch das Haupt-product; der Quotient zeigt das Verlangte an.3. B.Wenn 1 fl sein englisches Zinn 28 Stbr., und 1Bley 3 Stbr. kostet, was kommt demnach 1ſechspfündiges Zinn?06 lb sechspfündiges..1 lb Bley.1.5 W rein Zinn..3