Gesellschafts=Rechnung.Erklärung.Da hier der Werth des Capitals nicht allein vonseiner absoluten Größe abhängt, sondern zugleich vonder Zeit, während welcher es zum Handel gebrauchtworden ist, so ist leicht zu begreifen, daß eine und dienämliche Summe in der doppelten Zeit den zwey-fachen, in der dreyfachen Zeit den dreyfachenGewinn, u. s. w. ertragen werde.Man multiplicire daher die Einlage mit der Zeit,wie hier bey A, B und C geschehen ist, nämlich: dieEinlage des A = 2100 X 6 = 12600; B seineEinlage = 3600 X 8 = 28800, und C seineEinlage = 4000 X 10 = 40000, diese Producteaddirt geben 81400, folglich bekömmt man folgenderoportionen:a) 81400 : 1500 = 12600: dem Gew. des A= 232/46 7/76 Thlr.209b) 81400 : 1500 = 28800 :-= B= 530267e) 81400 : 1500 E 40000 : = = = C= 737407Noch ein Beyspiel, wenn einer aus der Gesellschaftnach einiger Zeit Geld herausgenommen, und nach ei-niger Zeit wieder hineingelegt hat.A, B und C treten in einen gemeinschaftlichen Han-del. A gibt 2500 Thlr. und nach Verlauf von 8 Mo-naten nimmt er wieder 1200 Thlr. heraus, nach 6 Mo-naten aber, vom Ablauf der ersten 8 Monate gerech-net, gibt er wieder 900 Thlr. hinzu. B erlegt gleichAnfangs 3400 Thlr. und nach Verlauf von 9 Monatennoch 600 Thlr. C gibt von Anfang 2000 Thlr. undläßt die Summe bis zu Ende des Geschäfts welches 18Monate dauerte, bey der Handlung stehen. Wennnun
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