Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
2
Einzelbild herunterladen
 

Gesellschafts=Rechnung.verschieden, oder ihre Einlage ist gleich, aber die Zeitwelche sie beym Handel gestanden, verschieden.Die zweyte Art oder die zwey oder mehrfachenGesellschafts=Rechnung ist diese, wenn Personen nichtallein ungleiche Summen zu einem Handel geben, son-dern auch ungleiche Zeit beym Handel gestanden, oder,wenn ein oder das andere Mitglied der Gesellschaftnach Ablauf einer gewissen Zeit entweder ein neues Ca-pital hinzugibt, oder einen Theil des bereits erlegtenwieder herausnimmt.Regeln der Gesellschafts=Rechnung erster Art.Zuerst bringe man alle Zahlen, welche das Ver-hältniß angeben, nach welchem die eine eingetheiltwerden soll, d. h. die Verhältnißzahlen, in eine Summe,und wenn diese Zahlen sich gegeneinander verkleinernlassen, so findet diese Regel auch hier wie bey den übri-gen Rechnungsarten statt, und ihr Verhältniß wirddadurch nicht geändert. Zweytens: setze mandiese addirte Summe als vorderen Satz, die andereGröße oder zu theilende Summe als mittlern Satz,und eine von den Verhältnißzahlen als hintern Satz,und verfährt dabey weiter wie mit jedem Regel deTri=Satz, indem man schließt: wie sich die Summealler Verhältnißzahlen zu der zu theilenden Zahl ver-hält, eben so verhält sich eine jede dieser Verhältniß-zahlen einzeln zu dem Theile der zu theilenden Zahl.Man muß daher so viele Proportionen, oder was dasnämliche ist, so viele Regel de Tri=Sätze ansetzen, alsVerhältnißzahlen (Partheyen) vorhanden sind. Z. B.Vier