Druckschrift 
Strafgesetzbuch : Entwurf ; mit e. Darstellung der Grundlagen des Entwurfes
Entstehung
Seite
161
Einzelbild herunterladen
 

161ZWEYTE ÄBTHEILUNG.

Von den Vergehen; deten Bestrafung für die Verwaltungs-ämter' Und für die Orlsvorstände samtrechtlich(cöncürrenter) gehört.

638) Gastwh'the, welche von den bey, ihnen überNacht bleibenden Fremden der Obrigkeit nicht. die voiyschriftsüiäfsige Meldung machen; XI.

639) Wirthcj welche 5 zur Beherbergung nicht, be--rechtiget ^ Fremde (ausgenommen in Nothfällen)überNacht beherbergen; XL

640) Reisende, welche die ihnen in ihrem Passe odersonst schriftlich vorgezeichnete Reiseroute verlassen; XL

64«) Wer Händelsdiener öder GeWerbsgehüIfen-öderGesellen oder Lehrbürschen öder Dienstleute an ^ Und auf-nimmt $ welche nicht die vorschriftsmäfsigen iZeügnisseoder Beglaubigungen haben; XL

64-2) Wer sich in Privatgesellschaften oder in öffent-liche jedoch geschlossene Gesellschaften eindrängt undentweder die Gesellschaft durch ein ungebührliches Beträ-'gen stört oder sich^ auf die an ihn ergangene Auffor-derung i nicht sofort aus der Gesellschaft entfernt; ü» XL

643) Wer Waffen oder Abzeichen an sich tragt ^welche eine Verordnung oder eiü obrigkeitlicher 1 Befehlzu tragen verbothen hat; XL

644) Wer an einem~Sohntage öder an einem gesetz-lichen Festtage Arbeiten (Nothfälle ausgenommen) öffent-lich verrichtet oder

Während des öffentlichen Vormittagsgpttesdienstes"offenen Läden hält oder WäarenÖffentliChfeilbiethet^ öder

während des Gottesdienstes die öffentliche Rühe durfchSingen, Schfeyeh ödei'Lärmen siörtj XLZdchariii Strafgesetzbuch! 11