ÜBERDIE GRÜNDLAGEN DES ENTWURFES.
dchriften von der Art der vorliegenden finden nurwenige Käufer. Ich mufs mich lmrz fassen ! —- spricht derGeist in Shakspear's Hamlet und Ich mit Ihm!
Und doch bedarf vielleicht gerade eine solche Arbeiteines stattlichen Panzers und Schildes, damit sie ohneGefahr öffentlich erscheinen hönne. Denn in dem gan-zen Gebiethe der philosophischen Rechtswissenschaftgleicht kein Theil so sehr einem Schlachtfelde, als dasphilosophische Strafrecht.■ (Und ein Strafgesetzbuch istoder soll das philosophische Slrafrecht selbst seyn, ein-gehleidet und umgestaltet in eine Strafpredigt, die anein bestimmtes Volk gerichtet wird.) Die Rechtsgelehr-ten, sonst in einer niederem Sphäre sich bewegend, sa-hen sich in diesem Theile ihrer Wissenschaft genöthiget,zu den letzten Gründen der Sittenlehre hinaufzusteigen.Aber bald schien wieder andere Forderungen die Mensch-lichheit, andere der Staat zu machen. Auch die demMenschen angebohrne Streitlust, (das Salz der Geister-welt,) that das Ihrige.
• Die Ausarbeitung eines Strafgesetzbuches hatnoch überdiefs ihre eigenthümlichen Schwierigheiten.So manchem Zweifel auch die Grundsätze des Strafrechlsan sich unterworfen seyn mögen, über diese mufs der-jenige mit sich einverstanden seyn, -welcher das Wagstückeiner solchen Arbeit unternimmt. Aber, so wie man nun
Zachariä Strafgesetzbuch. 1