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Strafgesetzbuch : Entwurf ; mit e. Darstellung der Grundlagen des Entwurfes
Entstehung
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zur Rettung ihrer Geschlechtsehre verübt, VI.) VII- ,oder VIII.

363) Nach Mafsgabe der S. 36o. 361. sind auch anderePersonen zu bestrafen, -welchen die Verbindlichkeit ob-liegt, ein Kind oder einen Altersschwachen oder einenKranhen oder einen Gebrechlichen zu warten oder zu pfle-gen , wenn diese Personen ihren Pllegling in einen Zustandder Hülfslosigheit versetzen oder ihn in einem solchen Zu-stande vorlassen.

364) Wer in den Fällen der S. 35 i . 354. 356.3Ö7- 363. ,in Beziehung auf die Frauenspersonen, die unter seinerGewalt oder Aufsicht oder Pflege oder in seinem Lohn undBrode stehn oder zu seiner Haushaltung gehören, ausFahrlässigheit nicht alle ihm zu Gebote stehende Mit-tel angewendet hat, um die Verübung des Vergehns zuverhindern; VII. VIII.IX. oder X.

365) Eltern, -welche von ihrem Ziichtigungsrechteeinen gröblichen der Gesundheit der Kinder nachtheiligenMifsbrauch machen, oder welche, die Pflicht ihre Kinderzu ernähren und zu pflegen, auf eine gröbliche der Ge-sundheit der Kinder nachtheilige Weise verletzen; V-VI. VII- oder VHf.

366) Nach Mafsgabe des S. 366, sind auch anderePersonen zu bestrafen, welche ein ihnen zustehendes Züch-tigungsrecht gröblich mifsbrauchen oder eine ihnen oblie-gende Pflicht, andere z;u ernähren und zu pflegen, gröblichverletzen.

XVI.) Von den Vergehen der Vergewaltigung und derErpressung,

367) Wer eine Frauenperson durch Gewalt, oderwer sie durch Drohungen, die mit einer dringenden undsonst unabwendbaren Gefahr für das Leben oder für dieGesundheit der Bedrohten verbunden sind, nölhiget,