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Strafgesetzbuch : Entwurf ; mit e. Darstellung der Grundlagen des Entwurfes
Entstehung
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Nach derselben Regel ist das Wort Kinder theilsauszulegen, theils auf deren Nachkommen zu beziehn.

20) Staatsdiener sind die^ welche dem Fürsteneinen Diensteyd oder wegen eines ihnen übertragenenDienstes ein.'Handgelübde geleistet haben» Ein Staats-amt ist ein Staatsdienst, Welcher sich nicht auf diePflicht, Befehle zu vollziehen, beschränkt, sondern mitdem Rechte, zu entscheiden oder zu befehlen ^ verbundenist.

Den Staatsdienern sind diejenigen, welchen der Fürstoder eine öffentliche Behörde ein gewisses Geschäft mit-telst einer schriftlichen Vollmacht übertragen hat) solangeihre Geschäftsführung dauert, gleich zu achten.

ÖRITTES HAUPTSTÜCK.

Von der Klassenordnung der Fergehen und Strafen-.

21) Es giebt, zu Folge der Vorschriften der S. 23 ~37. zwölf Klassen der Vergehen. Diese ßlassen unter-scheiden sich entweder durch die Art oder durch das grös-sere oder geringere Maas der Strafe, welche auf die zueiner und derselben Klasse gehörenden Vergeheh gesetzt,ist. Eben so giebt ;es zwölf Klassen der Strafen.

22) Ein jedes Vergehn ist mit der Strafe zu belegen jwelche für 1 die Klasse der Vergehen, zu der es in demSträfgfesetzbuehe gerechnet wird, in den S. 23 3^. be-stimmt ist.

ö3) Die Strafe der Vergehen der I.Klasse Ist der Tod.

24) Die Todesstrafe wird, öffentlich, mittelst derEnthauptung vollzogen. Die Enthauptung geschieht durchdas Failsclrwerdt.

25) Der Leichnam des Hingerichteten wird in derZacluiriä Stntfgeseizbiir.hi 3