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Strafgesetzbuch : Entwurf ; mit e. Darstellung der Grundlagen des Entwurfes
Entstehung
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hing gegen einen auswärtigen Staat oder gegen dessenUnterthanen gerichtet war; ausgenommen, wenn beyeinem gewissen Vergehen das Gesetzbuch ausdrücklicheine Ausnahme von dieser Regel enthält.

oj Die Vorschriften in dem ersten Theile des Ge-setzbuches sind auf alle die einzelnen Vergehen, vonwelchen der zweyte Theil handelt, anwendbar; in sofern nicht entweder durch den Wortlaut jener Vorschrif-ten odev durch die besonderen Bestimmungen des zffcy-ten Theiles ein bestimmtes Vergehen oder gewisse Ver-gehen von der Regel ausgenommen sind.

10) Wenn eine Vorschrift des Strafgesetzbuchesdurch den Inhalt einer andern Vorschrift desselben Ge-setzbuches beschränkt wird , so hat es bey dieser Beschrän-kung auch dann sein Bewenden, wenn sie in der ander 1Vorschrift nicht ausdrücklich wiederholt oder vorbehal-ten worden ist.

ZWEYTES HAUPTSTUCK.

Wor terläuterunge n zur Auslegung desGesetzbuches.

1») «Weisungen» sind Regeln, welche der Rich-ter bey der Anwendung der Gesetze auf einzelne Fälle,nach Maafsgabe der Beschaffenheit dieser Fälle, zu be-obachten hat.

12) Das Wort: «Gericht» bezeichnet in dem er-sten Theile des Strafgesetzbuches sowohl die Gerichtein der eigentlichen Bedeutung, als diejenigen Ver-waltungsbehörden, welchen, (nach dem 11. Buche desII. Theiles,) die Strafgerichtsbarkeit in Beziehung auf